Hallo,
Ich hätte eine Frage. in meiner Abteilung wird umstruktuiert, -arbeitsplätze fallen weg. Es gibt Mitarbeiter die eine Zugehörigkeit zum Betrieb von über 25 Jahren haben, und es gibt Mitarbeiter die eine Schwerhehinderung von 50 %haben, aber noch keine lage Zugehörigkeit zum Betrieb.
Wer würde seinen Arbeitsplatz verlieren?
Kündigungsschutz
AW: Kündigungsschutz
Kann man so überhaupt nicht qualifiziert beantworten. In beiden Varianten greift das Kündigungsschutzgesetz. Sozialauswahl und Punkte nach Familienstand,...... können einen Ausschlag geben. Der Kündigungsschutz nach dem SGB IX soll nur greifen, wenn zwischen Kündigungsgrund und anerkannter Behinderung ein Zusammenhang besteht.
Grüße
Christian Vedder
Grüße
Christian Vedder
AW: Kündigungsschutz
Hallo,
Schwerbehinderte sind NICHT unkündbar!
Auf welche sozialen Merkmale kommt es bei der Sozialauswahl an? https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... l#tocitem3
Schwerbehinderte sind NICHT unkündbar!
Auf welche sozialen Merkmale kommt es bei der Sozialauswahl an? https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... l#tocitem3