Hallo,
ich nehme zur Zeit an den Auswahlgesprächen für die Einstellung von 3 Auszubildende als Verwaltungsfachangestellte teil.
Unter 18 Bewerbern sind auch die zwei schwerbehinderten Bewerber, bzw. den behinderten Gleichgestellten dabei.
Hierbei ergibt sich für mich nunmehr folgendes Problem:
Was heißt "gleiche Eignung"? ... da ja dann immer der Schwerbehinderte eingestellt werden soll.
Wir haben derzeit den Sachstand, dass 3 Bewerber sich sehr gut für die Ausbildung eignen und ca. 8 Bewerber die sich mit Abstand auch eignen würden. Bei diesen 8 Bewerbern ist auch ein "Schwerbehinderter" dabei.
M.E. müsste ich den "geeigneten behindertenBewerber" eigentlich vorschlagen und auch nehmen. D.h. einer der 3 wesentlich Besseren kommt dann leider nicht zum Zuge.........
Oder ist der Begriff "gleiche Eignung" so zu sehen, sofern zwei Bewerber sich gleich eignen (z.B. er wäre ein 4ter, mit Abstand besser Geeigneter, dass dann der Schwerbehinderte den Anspruch auf eine der 3 Stellen hat?
Wer kann mir hierzu eine Erklärung geben.
Vielen Dank
Jürgen
Auswahlverfahren Auszubildende im öffentlichen Dienst "was ist gleiche Eignung?"
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Auswahlverfahren Auszubildende im öffentlichen Dienst
Hallo, nein, das trifft rechtlich so nicht zu! Wenn drei nichtbehinderte Bewerber "sehr gut für die Ausbildung" geeignet sind und der schwerbehinderte Bewerber nicht gleichermaßen gut geeignet ist, dann kommt der schwerbehinderte Bewerber i.d.R. nicht zum Zug gleichgültig, ob Beamtenbewerber, Bewerber als Arbeitnehmer oder für Ausbildung.D.h. einer der 3 wesentlich Besseren kommt dann leider nicht zum Zuge...
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht gehalten, einen "mit Abstand" weniger geeigneten schwerbehinderten Bewerber einzustellen anstelle von "wesentlich besseren" Bewerbern.
Viele Grüße
Albin Göbel