Liebe Forumsmitglieder,
angenommen ein Mitarbeiter ist längerfristig arbeitsunfähig (über 6 Wochen), sollte der Arbeitgeber das BEM bereits während der AU-Phase proaktiv anbieten oder muss erst die Genesung abgewartet werden?
Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, wann das BEM angeboten werden muss?
Vielen Dank für die Beantwortung.
Angebot BEM während AU-Phase?
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Angebot BEM während AU-Phase?
Hallo,
es gibt eine umfangreiche Rechtsprechung, daß der Präventionsgedanke des § 84 SGB IX voraussetzt, daß der AG ein BEM nach Abs. 2 möglichst zeitnah beginnt.
Lt. Kommentierung (LPK-SGB IX, Düwell, § 84 Rn 58) beginnt die "Pflicht zum Tätigwerden für den Arbeitgeber am 43. Kalendertag.".
Zumindest muß er seine Organisation so einstellen, daß die BEM-relevanten Krankheitszeiten kurzfristig erfasst werden und danach "ohne schuldhaftes Zögern" handeln.
Der Beginn eines BEM bereits während der AU ist in vielen Fällen empfehlenswert (und nicht verboten), da dadurch die Rückkehr an den alten oder einen neuen Arbeitsplatz frühzeitig geplant werden kann.
Allerdings ist ein AN nicht verpflichtet, während der Au an irgendwelchen arbeitsrechtlich relevanten Gesprächen teilzunehmen und kann eine Verschiebung des BEM verlangen.
es gibt eine umfangreiche Rechtsprechung, daß der Präventionsgedanke des § 84 SGB IX voraussetzt, daß der AG ein BEM nach Abs. 2 möglichst zeitnah beginnt.
Lt. Kommentierung (LPK-SGB IX, Düwell, § 84 Rn 58) beginnt die "Pflicht zum Tätigwerden für den Arbeitgeber am 43. Kalendertag.".
Zumindest muß er seine Organisation so einstellen, daß die BEM-relevanten Krankheitszeiten kurzfristig erfasst werden und danach "ohne schuldhaftes Zögern" handeln.
Der Beginn eines BEM bereits während der AU ist in vielen Fällen empfehlenswert (und nicht verboten), da dadurch die Rückkehr an den alten oder einen neuen Arbeitsplatz frühzeitig geplant werden kann.
Allerdings ist ein AN nicht verpflichtet, während der Au an irgendwelchen arbeitsrechtlich relevanten Gesprächen teilzunehmen und kann eine Verschiebung des BEM verlangen.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Angebot BEM während AU-Phase?
Stimme albarracin zu! BEM ≠ KRG. War schon öfters Thema hier im BEM-Forum. Ist ableitbar aus der Rechtsprechung des BAG/BVerwG, wonach BEM frühzeitig*) anzubieten ist, und natürlich § 74 SGB V zur Stufenweisen Wiedereingliederung während AU. Ebenso BIH/BMAS. Siehe dazu auch ➔hier und ➔dort und ➔da jew. hier im Forum. BEM = Prävention!spf hat geschrieben:BEM bereits während AU-Phase?
*) BVerwG, 23.06.2010, 6 P 8.09, Rn 66;
*) BAG, 30.09.2010, 2 AZR 88/09 Rn. 34
Viele Grüße
Albin Göbel