Ich bin in einer Verwaltung beschäftigt, die neben Verwaltungsstellen, Regionaldirektionen und Direktionsstellen haben. An den Verwaltungsstellen gibt es Vertrauenspersonen der SBV. Aufgebaut ist die Vertretung der SBV analog der Personalvertretung, also dreistufig. Vertrauensperson - Verwaltungsstellen wie örtlicher Personalrat - Regionaldirektionen wie Gesamtpersonalrat und Hauptschwerbehindertenvertretung wie Hauptpersonalrat.
Insgesamt hat die gesamte Verwaltung mehr als 100 Schwerbehinderte Mitarbeiter, worauf ich als Hauptschwerbehindertenvertreterin einen Antrag auf vollständige Freistellung stellte. Dieser wurde mir nunmehr abgelehnt mit der Begründung, dass ich weder als Vertrauensperson meiner Verwaltung noch auf Regionaldirektionsebene mehr als 100 Schwerbehinderte zu betreuen habe. Die Arbeit als Hauptschwerbehindertenvertreterin ist nicht ersichtlich und müsste weiter begründet werden.
Nunmehr meine Frage: Worauf bezieht sich die Formulierung im Satz 2: "in Betrieben und Dienststellen". lohnt es sich weiterhin mit der Geschäftsführung zu streiten?
Vielen Dank für eure Erfahrungen!
Freistellung gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX
AW: Freistellung gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX
Moin tschenni,
meine Erfahrungen sind folgende: als ich zur Vertrauensperson der sbM in meiner Niederlassung gewählt wurde,
waren wir 6 Mitarbeiter mit Behinderungen, das war am 13.01.2016. Ende Februar 16 ereilte mich das "Glück", dass der Kollege meiner "Schwester" SBV seine Funktion als GSBV hingeschmissen hat und wie das so ist im Leben, hatte ich die GSBV an der Backe. Flugs das SGB IX zu Rate gezogen mit der BAdA telefoniert und erfahren, in der gesamten Firma gibt es nach dem damaligen Stand ca. 80 sbM, Also habe ich mir Gedanken gemacht, wie machst Du das jetzt: die sbM von Flensburg bis Friedrichshafen quer durch die Republik verteilt; wie schon geschrieben, SGB IX zur Hand und siehe da: § 96 Abs. 4 Satz 2, letzter Teil "weitergehend Vereinbarungen sind zulässig." Ein Gespräch mit der Arbeitgeberseite brachte den Erfolg: komplette Freistellung.
Nun, wie sieh es bei Dir aus: Wie Du schreibst, sind alle sbM bei euch durch die entsprechenden Vertretungen "abgedeckt" so das Du rein laut Gesetzestext keine 100 sbM zu "betreuen" hast, somit also auch keine Freistellung bekommen kannst.
Und dann kommt vielleicht auch noch die räumliche Nähe dazu!
Ein Tipp: Schreibe Dir alles Zeiten Deines tun´s als HSBV genau auf; mit Uhrzeit, Ort, Tätigkeit usw.. Bei den Tätigkeiten zählen dazu: Studium von Gesetzestexten (wir Leben nicht nur vom SGB IX allein); Gespräche führen (auch die AG - Gespräche), telefonieren, Mail´s lesen und schreiben, Behördenkontakte, Dienstreisen in Sachen HSBV, diese Aufzählung ist nach Oben weiter offen. Wenn Du das alles getan hast und stellst fest: Ich benötige die Zeit X für mein Ehrenamt als HSBV, gehst Du zu Deinem AG und weißt nach die und die Zeit brauche ich und kannst dafür auch freistellen.
Aber aufpassen: immer abmelden und anmelden beim Vorgesetzten; Form, Zeitdauer und Inhalt Deiner Tätigkeit gehen keinen, außer Dir, etwas an.
Gruß Alice (männlich)
meine Erfahrungen sind folgende: als ich zur Vertrauensperson der sbM in meiner Niederlassung gewählt wurde,
waren wir 6 Mitarbeiter mit Behinderungen, das war am 13.01.2016. Ende Februar 16 ereilte mich das "Glück", dass der Kollege meiner "Schwester" SBV seine Funktion als GSBV hingeschmissen hat und wie das so ist im Leben, hatte ich die GSBV an der Backe. Flugs das SGB IX zu Rate gezogen mit der BAdA telefoniert und erfahren, in der gesamten Firma gibt es nach dem damaligen Stand ca. 80 sbM, Also habe ich mir Gedanken gemacht, wie machst Du das jetzt: die sbM von Flensburg bis Friedrichshafen quer durch die Republik verteilt; wie schon geschrieben, SGB IX zur Hand und siehe da: § 96 Abs. 4 Satz 2, letzter Teil "weitergehend Vereinbarungen sind zulässig." Ein Gespräch mit der Arbeitgeberseite brachte den Erfolg: komplette Freistellung.
Nun, wie sieh es bei Dir aus: Wie Du schreibst, sind alle sbM bei euch durch die entsprechenden Vertretungen "abgedeckt" so das Du rein laut Gesetzestext keine 100 sbM zu "betreuen" hast, somit also auch keine Freistellung bekommen kannst.
Und dann kommt vielleicht auch noch die räumliche Nähe dazu!
Ein Tipp: Schreibe Dir alles Zeiten Deines tun´s als HSBV genau auf; mit Uhrzeit, Ort, Tätigkeit usw.. Bei den Tätigkeiten zählen dazu: Studium von Gesetzestexten (wir Leben nicht nur vom SGB IX allein); Gespräche führen (auch die AG - Gespräche), telefonieren, Mail´s lesen und schreiben, Behördenkontakte, Dienstreisen in Sachen HSBV, diese Aufzählung ist nach Oben weiter offen. Wenn Du das alles getan hast und stellst fest: Ich benötige die Zeit X für mein Ehrenamt als HSBV, gehst Du zu Deinem AG und weißt nach die und die Zeit brauche ich und kannst dafür auch freistellen.
Aber aufpassen: immer abmelden und anmelden beim Vorgesetzten; Form, Zeitdauer und Inhalt Deiner Tätigkeit gehen keinen, außer Dir, etwas an.
Gruß Alice (männlich)