SGB XI § 81 RN4

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Kaya

SGB XI § 81 RN4

Beitrag von Kaya »

Hallo Zusammen

Im SGB XI § 81 RN4 sind die Rechte und Ansprüche Schwerbehinderter Menschen gegen ihren AG geregelt.

Welche wasserdichten rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, wenn der AG sich trotz regem Schriftverkehr weigert, Hilfsmittel, welche durch das Integrationsamt schon bewilligt waren zu besorgen. Dieser Hinhaltetaktik muss man doch irgend etwas entgegensetzen können. Für Ratschläge wäre ich Euch dankbar. Gruß Kaya
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: SGB XI § 81 RN4

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

zuerst einmal
SGB XI § 81 RN4
heißt die korrekte Zitierweise: § 81 Abs. 4 SGB IX

Ansprüche auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz können grundsätzlich vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden.
&Tschüß
Wolfgang
valentin

AW: SGB XI § 81 RN4

Beitrag von valentin »

Hallo,
Ansprüche auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz können grundsätzlich vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden.
aber NUR von dem betroffenen Schwerbehinderten selbst, nicht von der SBV. Also AN muss klagen!
Kaya

AW: SGB XI § 81 RN4

Beitrag von Kaya »

Danke für Eure schnelle Hilfe.
Habe es weitergeleitet an den betreffenden Kollegen. Schöne Woche
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