Anerkennung eines im Ausland zugewiesenen GdB in Deutschland?

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mado

Anerkennung eines im Ausland zugewiesenen GdB in Deutschland?

Beitrag von mado »

Hallo,

in den vergangenen Wochen lagen uns zwei Bewerbungen mit ausländischem GdB vor: einmal in Rom/Italien ausgestellt über 46 % und einmal in Wien/Österreich über einen GdB von 60. Wie muss ich in Deutschland mit diesen GdBs umgehen?
Stimmt diese Aussage, die ich mal gehört habe: Um in Deutschland als schwerbehinderter Bewerber anerkannt zu werden, muss ein GdB in Deutschland festgestellt worden sein.

Es handelt sich um eine Institution des Öffentlichen Dienstes.

Danke und viele Grüße!
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Anerkennung eines im Ausland zugewiesenen GdB in Deutschland?

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

es gibt für Schwerbehinderung keinen übernationalen Rechtsrahmen, sondern nur nationales Recht.

Für die Inanspruchnahme von Rechten aus dem SGB IX ist - mit Ausnahme von offensichtlicher Schwerbehinderung - die Feststellung eines deutschen Versorgungsamtes notwendig.
&Tschüß
Wolfgang
mado

AW: Anerkennung eines im Ausland zugewiesenen GdB in Deutschland?

Beitrag von mado »

Danke schön für die schnelle Antwort.

Grüße
mado
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