Hallo,
in den vergangenen Wochen lagen uns zwei Bewerbungen mit ausländischem GdB vor: einmal in Rom/Italien ausgestellt über 46 % und einmal in Wien/Österreich über einen GdB von 60. Wie muss ich in Deutschland mit diesen GdBs umgehen?
Stimmt diese Aussage, die ich mal gehört habe: Um in Deutschland als schwerbehinderter Bewerber anerkannt zu werden, muss ein GdB in Deutschland festgestellt worden sein.
Es handelt sich um eine Institution des Öffentlichen Dienstes.
Danke und viele Grüße!
Anerkennung eines im Ausland zugewiesenen GdB in Deutschland?
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Anerkennung eines im Ausland zugewiesenen GdB in Deutschland?
Hallo,
es gibt für Schwerbehinderung keinen übernationalen Rechtsrahmen, sondern nur nationales Recht.
Für die Inanspruchnahme von Rechten aus dem SGB IX ist - mit Ausnahme von offensichtlicher Schwerbehinderung - die Feststellung eines deutschen Versorgungsamtes notwendig.
es gibt für Schwerbehinderung keinen übernationalen Rechtsrahmen, sondern nur nationales Recht.
Für die Inanspruchnahme von Rechten aus dem SGB IX ist - mit Ausnahme von offensichtlicher Schwerbehinderung - die Feststellung eines deutschen Versorgungsamtes notwendig.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Anerkennung eines im Ausland zugewiesenen GdB in Deutschland?
Danke schön für die schnelle Antwort.
Grüße
mado
Grüße
mado