Hallo Forenteilnehmer,
Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX können unter bestimmten Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten. Die gesetzlichen Krankenkassen schränken jedoch das Höchstalter ein, bis zu dem ein Eintritt (bzw. ein Wechsel aus der PKV) möglich ist. Sind Ihnen Krankenkassen (GKV) bekannt, deren diese Altersgrenze über 50 Jahre liegt oder die keine Altersgrenze haben?
Gruß und Danke vorab für die Antworten,
AnDiMA66
Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV
AW: Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV
Hallo,
das ist gesetzlich geregelt und für alle Krankenkassen verbindlich. Ab der Vollendung des 55. Lebensjahres ist eine Rückkehr von der PKV in die GKV grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gibt zwar Ausnahmen, die aber "Ringeltauben" sind. Geregelt ist das im SGB V.
das ist gesetzlich geregelt und für alle Krankenkassen verbindlich. Ab der Vollendung des 55. Lebensjahres ist eine Rückkehr von der PKV in die GKV grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gibt zwar Ausnahmen, die aber "Ringeltauben" sind. Geregelt ist das im SGB V.
AW: Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV
Hallo,
geregelt ist das in § 9 Abs. 1 Nr. 4 des SGB V. Die Satzung der Krankenkasse kann das allerdings von einer Altersgrenze abhängig machen.
geregelt ist das in § 9 Abs. 1 Nr. 4 des SGB V. Die Satzung der Krankenkasse kann das allerdings von einer Altersgrenze abhängig machen.
AW: Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV
Genau diesen § 9 Abs. 1 Nr. 4 des SGB V möchte ich nutzen, um zurück als freiwillig Versicherter (50 Jahre, Angestellter, Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze) in die GKV zu kommen.
Wer kennt also eine GKV, deren Altersgrenze für diesen speziellen Fall oberhalb von 50 Jahren liegt?
Wer kennt also eine GKV, deren Altersgrenze für diesen speziellen Fall oberhalb von 50 Jahren liegt?
AW: Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV
Eine Rückkehr in die GKV ist für einen Angestellten, dessen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, nicht möglich. Das liegt auch nicht im Ermessen einer GKV. Sollte man jedoch, z.B. aufgrund einer Arbeitszeitreduzierung unter die Beitragsbemessungsgrenze rutschen, kann man wieder zurück in die GKV. Diese Möglichkeit gibt es ab dem 55. Lebensjahr allerdings nicht mehr. Wenn man z.B. durch Lohnerhöhungen später wieder über die Grenze rutscht, ist ein Verbleiben in der GKV möglich.
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV
Wobei die GKV dann nicht als Pflicht-, sondern freiwillige Versicherung weitergeführt wird.
Ansonsten in diesem speziellen Fall einfach mal die KKen anrufen und erkundigen, wie das mit der Altersgrenze gehandhabt wird.
Ansonsten in diesem speziellen Fall einfach mal die KKen anrufen und erkundigen, wie das mit der Altersgrenze gehandhabt wird.
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV
Hallo,
diese Aussage
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html" onclick="window.open(this.href);return false;
bezieht sich ausdrücklich auf Menschen, die als freiwillig Versicherte in die GKV wechseln möchten
diese Aussage
ist bezogen auf die "Rückkehrmöglichkeiten" des § 9 SGB V falsch, denn diese VorschriftEine Rückkehr in die GKV ist für einen Angestellten, dessen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, nicht möglich.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html" onclick="window.open(this.href);return false;
bezieht sich ausdrücklich auf Menschen, die als freiwillig Versicherte in die GKV wechseln möchten
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang