Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV

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andima66

Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV

Beitrag von andima66 »

Hallo Forenteilnehmer,

Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX können unter bestimmten Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten. Die gesetzlichen Krankenkassen schränken jedoch das Höchstalter ein, bis zu dem ein Eintritt (bzw. ein Wechsel aus der PKV) möglich ist. Sind Ihnen Krankenkassen (GKV) bekannt, deren diese Altersgrenze über 50 Jahre liegt oder die keine Altersgrenze haben?

Gruß und Danke vorab für die Antworten,
AnDiMA66
Clara

AW: Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV

Beitrag von Clara »

Hallo,
das ist gesetzlich geregelt und für alle Krankenkassen verbindlich. Ab der Vollendung des 55. Lebensjahres ist eine Rückkehr von der PKV in die GKV grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gibt zwar Ausnahmen, die aber "Ringeltauben" sind. Geregelt ist das im SGB V.
downunder
Beiträge: 62
Registriert: Sonntag 26. April 2015, 08:28

AW: Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV

Beitrag von downunder »

Hallo,

geregelt ist das in § 9 Abs. 1 Nr. 4 des SGB V. Die Satzung der Krankenkasse kann das allerdings von einer Altersgrenze abhängig machen.
andima66

AW: Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV

Beitrag von andima66 »

Genau diesen § 9 Abs. 1 Nr. 4 des SGB V möchte ich nutzen, um zurück als freiwillig Versicherter (50 Jahre, Angestellter, Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze) in die GKV zu kommen.

Wer kennt also eine GKV, deren Altersgrenze für diesen speziellen Fall oberhalb von 50 Jahren liegt?
Clara

AW: Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV

Beitrag von Clara »

Eine Rückkehr in die GKV ist für einen Angestellten, dessen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, nicht möglich. Das liegt auch nicht im Ermessen einer GKV. Sollte man jedoch, z.B. aufgrund einer Arbeitszeitreduzierung unter die Beitragsbemessungsgrenze rutschen, kann man wieder zurück in die GKV. Diese Möglichkeit gibt es ab dem 55. Lebensjahr allerdings nicht mehr. Wenn man z.B. durch Lohnerhöhungen später wieder über die Grenze rutscht, ist ein Verbleiben in der GKV möglich.
matthias.günther
Beiträge: 279
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

AW: Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV

Beitrag von matthias.günther »

Wobei die GKV dann nicht als Pflicht-, sondern freiwillige Versicherung weitergeführt wird.

Ansonsten in diesem speziellen Fall einfach mal die KKen anrufen und erkundigen, wie das mit der Altersgrenze gehandhabt wird.
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Schwerbehinderung, Wechsel von der PKV in die GKV

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

diese Aussage
Eine Rückkehr in die GKV ist für einen Angestellten, dessen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, nicht möglich.
ist bezogen auf die "Rückkehrmöglichkeiten" des § 9 SGB V falsch, denn diese Vorschrift
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html" onclick="window.open(this.href);return false;
bezieht sich ausdrücklich auf Menschen, die als freiwillig Versicherte in die GKV wechseln möchten
&Tschüß
Wolfgang
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