Hallo,
ich (SBV ) habe immer wieder Probleme mit unserem Personalbüro wenn ich "überstunden " durch meine Tätigkeit als SBV mache. Sei es wegen Sitzungen oder Gesprächen schwerbehinderter Kollegen weil wir ein Schichtbetrieb sind. Das Personalbüro möchte jedesmal die Bestätigung und Genehmigung des Vorgesetzten oder Betriebsratsvorsitzenden das ich länger in der Firma war!Trotz elektronischer Zeiterfassung .
Ich meinte mal gelesen zu haben das ich das als SBV nicht brauche, werde aber leider nirgends fündig.
Danke für antworten mit eventuellen Gesetzen hierzu
genehmigung durch AG ?
genehmigung durch AG ?
Hallo Herr/Frau X,Hallo,
ich (SBV ) habe immer wieder Probleme mit unserem Personalbüro wenn ich "überstunden " durch meine Tätigkeit als SBV mache. Sei es wegen Sitzungen oder Gesprächen schwerbehinderter Kollegen weil wir ein Schichtbetrieb sind. Das Personalbüro möchte jedesmal die Bestätigung und Genehmigung des Vorgesetzten oder Betriebsratsvorsitzenden das ich länger in der Firma war!Trotz elektronischer Zeiterfassung .
Ich meinte mal gelesen zu haben das ich das als SBV nicht brauche, werde aber leider nirgends fündig.
Danke für antworten mit eventuellen Gesetzen hierzu
ich bin neu hier im Forum und hoffe nicht zu viele Etiketten Fehler zu machen.
Als SBV bin ich aber nicht neu. Darum denke ich auch eine richtige Antwort zu geben.
Dein Personalbüro hat unrecht. Du kannst jederzeit deine SBV Tätigkeit durchführen ohne das irgendjemand dazwischen reden kann.Das du dabei deine Arbeit nicht ohne Bescheid zu sagen verlässt versteht sich von selbst. Schau Dir mal den § 96 SGB IX an dort in Absatz 4 und 6 findest Du deine Antwort. Und dann mach deiner Personalabteilung klar das Du eine selbständige Interessenvertretung bist. Da hat Dir ein Betriebsratsvorsitzender überhaupt keine Weisungen zu geben. Du hast das Recht beim Betriebsrat dabei zu sein. Das entscheidest Du alleine. Die Info´s musst Du auch selbst und nicht über den Betriebsrat bekommen.
Gruß
L.Schindler