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ute.mahler

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Beitrag von ute.mahler »

Hallo zusammen,

ich bin dabei mir ein behindertengerechtes Auto zu kaufen, dass Autohaus machte mich darauf aufmerksam das ich eine Zuzahlung bzw. das die Krankenkasse/Rentenstelle die Kosten übernehmen würde. Wie kann ich verfahren um diesen Zuschuß zu erhalten? Von dem Auto bin ich abhängig um wieder arbeitsfähig zu sein (habe eine neue Arbeitsstelle in Aussicht). Bin zu 50% behindert. Leider habe ich niemand mit dem ich mich austauschen könnte.

Vielen Dank für Ihre Auskunft, LG Ute

albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Auto - Kraftfahrzeughilfe?

Beitrag von albin.göbel »

ute.mahler hat geschrieben:Von dem Auto bin ich abhängig um wieder arbeitsfähig zu sein...
Hallo Frau Mahler,

zur den Leistungen der Beruflichen Rehabilitation (beziehungsweise "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“) der Deutschen Rentenversicherung gehört auch die sogenannte "Kraftfahrzeughilfe". Infos dazu, Servicetelefon sowie die Voraussetzungen, unter denen die Deutsche Rentenversicherung der zuständige Träger ist, sowie die Formulare für die KfZ-Hilfe finden Sie auf der neuen Website der Deutschen Rentenversicherung.

Bei Arbeitnehmern, die noch keine "Wartezeit von 15 Jahren" erfüllt haben, ist regelmäßig die Arbeitsagentur zuständiger Rehabilitationsträger. Ab einer Wartezeit von 15 Jahren ist hingegen regelmäßig die Deutsche Rentenversicherung zuständig für die KFZ-Hilfe.

Internetlinks:
Fachlexikon
Kfz-Rabatte

Viele Grüße
Albin Göbel
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