Hallo Zusammen,
beim Auswahlverfahren stehen eine Frau und ein schwerbehinderter Bewerber in Konkurrenz. Frauen sind in dem Bereich nicht unterrepräsentiert. Die Frau ist befristet in dem Bereich tätig. Um wenig Bewerbungen zu erhalten wurde nur auf der Internetseite der Behörde auf die Ausschreibung hingewiesen. Die Agentur für Arbeit hatte keine schwerbehinderten Menschen gefunden.
Nun stehen die beiden in Konkurrenz.
Die Bewerberin will die Verwaltung aufgrund ihrer Erfahrung in der täglichen Arbeit bevorzugen. Meines Erachtens ist der schwerbehinderte Bewerber besser geeignet müsste allerdings noch eingearbeitet werden.
Die Rechtslage ist hier nicht klar geregelt. Auch der § 8 Gleichstellungsgesetz gibt diesbezüglich keine klar Antwort.
Wer hat Argumente oder kann auf Gesetztestexte oder Rechtsurteile hinweisen.
Vielen Dank im Voraus.
Konkurenz Frau und schwb Bewerber
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Konkurenz Frau und schwb Bewerber
Guten Tag,
Kein Mensch weiss, hier, welche Regularien in Ihrer Behörde für Bewerberverfahren gelten. Kein Mensch hier weiss, welche sonstigen Richtlinien und/oder Erlasse ggfs. für Ihre Behörde in Sachen Geschlecht bzw. Behinderung sonst noch gelten. Deswegen werden Sie hier kaum eine klare Handlungsanleitung bekommen. Denn wenn unterschiedliche Vorschriften konkurrieren, muß jeweils im Einzelfall abgewogen werden, welche Umstände stärker gewichtet werden.
Allerdings sind Sie als SBV ganz klar Interessenvertreter und nicht neutral. Als gewählter Interessenvertreter haben Sie zuerst einmal ausschließlich die Interessen von sb Bewerbern zu vertreten. Und wenn es, wie von Ihnen dargestellt
was soll damit gemeint sein ? Etwa § 8 AGG ? Bitte Rechtsvorschriften exakt angeben.§ 8 Gleichstellungsgesetz
Kein Mensch weiss, hier, welche Regularien in Ihrer Behörde für Bewerberverfahren gelten. Kein Mensch hier weiss, welche sonstigen Richtlinien und/oder Erlasse ggfs. für Ihre Behörde in Sachen Geschlecht bzw. Behinderung sonst noch gelten. Deswegen werden Sie hier kaum eine klare Handlungsanleitung bekommen. Denn wenn unterschiedliche Vorschriften konkurrieren, muß jeweils im Einzelfall abgewogen werden, welche Umstände stärker gewichtet werden.
Allerdings sind Sie als SBV ganz klar Interessenvertreter und nicht neutral. Als gewählter Interessenvertreter haben Sie zuerst einmal ausschließlich die Interessen von sb Bewerbern zu vertreten. Und wenn es, wie von Ihnen dargestellt
einen Nachteil des sb Bewerbers gibt, ist es Ihre Aufgabe, bereits im Vorfeld konkret zu prüfen, wie die Nachteile ausgeglichen werden können - sei es durch definierte Einarbeitung, sei es durch interne/externe Weiterqualifikation und evtl. bereits mit dem IA zu besprechen, ob es Möglichkeiten gibt, dem AG evtl. Nachteile auszugleichen.Meines Erachtens ist der schwerbehinderte Bewerber besser geeignet müsste allerdings noch eingearbeitet werden.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang