Bei uns ist es üblich, dass nach der Schwerbehindertenversammlung nur derjenige das Protokoll erhält der an der Versammlung teilgenommen hat. Ist das ok so? Oder wie wird das im allgemeinen gehandhabt?
Dorothea Ebinger-Eberle, MDK Baden-Württemberg
Protokoll Schwerbehindertenversammlung
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Protokoll Schwerbehindertenversammlung
Hallo,
ein Protokoll der sb-Versammlung ist überhaupt nicht nötig.
Allgemeine Informationen wie zB Präsentationen können idR der gesamten Betriebsöffentlichkeit mitgeteilt werden.
Die Weitergabe von konkreten Wortbeiträgen der sbM auch an andere Teilnehmer der Versammlung halte ich für sehr kritisch, da hier der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Versammlung gefährdet wird.
ein Protokoll der sb-Versammlung ist überhaupt nicht nötig.
Allgemeine Informationen wie zB Präsentationen können idR der gesamten Betriebsöffentlichkeit mitgeteilt werden.
Die Weitergabe von konkreten Wortbeiträgen der sbM auch an andere Teilnehmer der Versammlung halte ich für sehr kritisch, da hier der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Versammlung gefährdet wird.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang