Hallo zusammen,
mich würde interessieren, ob sich Mitglieder des Wahlvorstandes gleichzeitig als Kandidat(in) für den SBV bzw. die Vertretung aufstellen können. Es wäre nett wenn Sie mir dazu entsprechende Paragraphen nennen könnten.
Vielen Dank.
Gruß,
Alexa
Dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes gleichzeitig für ein Amt kandidieren
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AW: Dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes gleichzeitig für ein Amt kandidieren
Guten Tag,
WV-Mitglieder dürfen selbstverständlich kandidieren.
Es ist völlig ausreichend, daß es keine Vorschrift gibt, die das konkret untersagt.
WV-Mitglieder dürfen selbstverständlich kandidieren.
Es ist völlig ausreichend, daß es keine Vorschrift gibt, die das konkret untersagt.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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AW: Dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes gleichzeitig für ein Amt kandidieren
JA, rein wahlrechtlich ist das möglich. Vgl. auch hier in dem Wahlforum oder in der BIH-Wahlbroschüre jeweils ausführlich mit Rechtsprechungsnachweisen.Alexa hat geschrieben:Mitglieder des Wahlvorstandes gleichzeitig als Kandidat(in)?
Viele Grüße
Albin Göbel
AW: Dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes gleichzeitig für ein Amt kandidieren
Danke für den Link zu dem sehr aufschlussreichen Artiekl.
Mitglieder eines Wahlvorstands, die gleichzeitig für die SBV kandidieren, müssen allerdings nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG strengstens darauf achten, dass jeder Eindruck einer auch nur theoretischen Manipulationsmöglichkeit seitens des Wahlvorstands zugunsten eines Kandidaten, also bereits der Anschein der Parteilichkeit vermieden wird (BVerwG vom 12.01.1962, VII P 10.60).
Kann man daruas schliessen, dass wenn zwei Personen im Wahlvorstand sind und gleichzeitig für SBV und Vertretung antreten, sie keine gegenseitige Werbung gegenüber den Wahlberechtigten durchführen dürfen?
Hintergrund ist dass unser SBV in den vorgezogenen Ruhestand gegangen ist und dieser bei der letzten Wahl in Funktion als Wahlvorstand massiv Werbung für eine Kandidatin gemacht hat, so dass diese schließlich 2/3 der Stimmen als Vertreterin bekam. Andere Mitbewerber waren chancenlos.
Nächste Woche soll der neue Wahlvorstand gewählt werden und wir wollen einen erneuten Missbrauch dieses Amtes verhindern.
Mitglieder eines Wahlvorstands, die gleichzeitig für die SBV kandidieren, müssen allerdings nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG strengstens darauf achten, dass jeder Eindruck einer auch nur theoretischen Manipulationsmöglichkeit seitens des Wahlvorstands zugunsten eines Kandidaten, also bereits der Anschein der Parteilichkeit vermieden wird (BVerwG vom 12.01.1962, VII P 10.60).
Kann man daruas schliessen, dass wenn zwei Personen im Wahlvorstand sind und gleichzeitig für SBV und Vertretung antreten, sie keine gegenseitige Werbung gegenüber den Wahlberechtigten durchführen dürfen?
Hintergrund ist dass unser SBV in den vorgezogenen Ruhestand gegangen ist und dieser bei der letzten Wahl in Funktion als Wahlvorstand massiv Werbung für eine Kandidatin gemacht hat, so dass diese schließlich 2/3 der Stimmen als Vertreterin bekam. Andere Mitbewerber waren chancenlos.
Nächste Woche soll der neue Wahlvorstand gewählt werden und wir wollen einen erneuten Missbrauch dieses Amtes verhindern.
AW: Dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes gleichzeitig für ein Amt kandidieren
Hallo,
klar dürfen auch alle Kandidaten auch wenn sie im Wahlvorstand sind Wahlwerbung machen!
Also die Antwort auf diese Frage:
>> Kann man daruas schliessen, dass wenn zwei Personen im Wahlvorstand sind und gleichzeitig für SBV und Vertretung antreten, sie keine gegenseitige Werbung gegenüber den Wahlberechtigten durchführen dürfen?
NEIN!! Darf man nicht schließen!!
klar dürfen auch alle Kandidaten auch wenn sie im Wahlvorstand sind Wahlwerbung machen!
Also die Antwort auf diese Frage:
>> Kann man daruas schliessen, dass wenn zwei Personen im Wahlvorstand sind und gleichzeitig für SBV und Vertretung antreten, sie keine gegenseitige Werbung gegenüber den Wahlberechtigten durchführen dürfen?
NEIN!! Darf man nicht schließen!!
AW: Dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes gleichzeitig für ein Amt kandidieren
"...jeder Eindruck einer auch nur theoretischen Manipulationsmöglichkeit seitens des Wahlvorstands zugunsten eines Kandidaten, also bereits der Anschein der Parteilichkeit vermieden wird"
AW: Dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes gleichzeitig für ein Amt kandidieren
Hallo,
das Urteil bezieht sich NUR auf die Arbeit im WV!
Es bezieht sich nicht auf das Wahlrecht aktives oder pasives! Es schränkt auch nicht das Wahlrecht ein!
Es dürfen somit Kandidaten welche auch im WV sind NICHT behindert oder in ihren Rechten, somit auch nicht in ihrem Recht der Wahlwerbung behindert oder eingeschränkt werden!
Die Mitglieder im/ des WV müssen sich nur bei/ in der Aufgsbenwahrnehmung im WV neutral verhalten. Dieses betrifft zB die Prüfung von Wahlvorschlägen usw.
Was die Mitglieder des WV aber außerhalb des WV und dessen Aufgaben machen spielt hier keine Rolle.
Die amtierende Vertrauensperson darf aber auch nicht ihre Liste der Schwerbehinderten welche sie lt. SGB IX vom AG erhält für Wahlwerbung nutzen. Auch darf sie nicht in einer Schwerbehindertenversammlung Wahlwerbung für sich persönlich oder nur bestimmte Kandidaten machen. Wahlwerbung in einer Schwerbehindertenversammlung nur neutral, also die Gesetzeslage, Ablauf der Wahl erläutern.
Kandidatenvorstellung nur, wenn alle Kandidaten die gleiche Chance/ Zeit bekommen.
das Urteil bezieht sich NUR auf die Arbeit im WV!
Es bezieht sich nicht auf das Wahlrecht aktives oder pasives! Es schränkt auch nicht das Wahlrecht ein!
Es dürfen somit Kandidaten welche auch im WV sind NICHT behindert oder in ihren Rechten, somit auch nicht in ihrem Recht der Wahlwerbung behindert oder eingeschränkt werden!
Die Mitglieder im/ des WV müssen sich nur bei/ in der Aufgsbenwahrnehmung im WV neutral verhalten. Dieses betrifft zB die Prüfung von Wahlvorschlägen usw.
Was die Mitglieder des WV aber außerhalb des WV und dessen Aufgaben machen spielt hier keine Rolle.
Die amtierende Vertrauensperson darf aber auch nicht ihre Liste der Schwerbehinderten welche sie lt. SGB IX vom AG erhält für Wahlwerbung nutzen. Auch darf sie nicht in einer Schwerbehindertenversammlung Wahlwerbung für sich persönlich oder nur bestimmte Kandidaten machen. Wahlwerbung in einer Schwerbehindertenversammlung nur neutral, also die Gesetzeslage, Ablauf der Wahl erläutern.
Kandidatenvorstellung nur, wenn alle Kandidaten die gleiche Chance/ Zeit bekommen.
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AW: Dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes gleichzeitig für ein Amt kandidieren
Warum soll Wahlvorstand gewählt werden? Ist denn auch die gewählte SBV-Vertreterin nicht mehr im Amt bzw. nicht nachgerückt als Vertrauensperson. Deren Aufgabe wäre es dann, einen Wahlvorstand zu bestellen für Nachwahl der Stellvertreter, sofern es keine gewählten Stellv. mehr geben sollte.Alexa hat geschrieben:SBV in den Ruhestand gegangen. Nächste Woche soll der neue Wahlvorstand gewählt werden...
Das Endlos-Thema Wahlwerbung - egal, ob förmliche Wahl mit Wahlvorstand oder Wahlversammlung mit Wahlleitung - wird schon seit Jahren hier in dem Wahlforum leidenschaftlich diskutiert. Gibt man oben im Suchfenster zum Beispiel das Suchwort Wahlwerbung ein, gibt's rund 30 Treffer.Alexa hat geschrieben:... bei der letzten Wahl in Funktion als Wahlvorstand massiv Werbung für eine Kandidatin gemacht hat.
Viele Grüße
Albin Göbel