Ünterstützung für Arbeitgeber

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cafe

Ünterstützung für Arbeitgeber

Beitrag von cafe »

Hallo Integrationsämtler :)

Ich mache mein Anerkennungsjahr als Arbeitserzeiher in einer Einrichtung. Jetzt weis ich es gibt für das Unternehmen eine "Unterztützung" (damit meine ich das Geld, das sie vom IA bekommen- es sind glaube ich bis zu 320€).
Ich habe "nur" einen befristeten Arbeitsvertrag, der vom Januar 2016 - mitte April 2017 geht. Wahrscheinlich wird er noch bis mitte Oktober 2017 verlängert.
Kann das Unternehmen diesen Betrag bekommen, oder geht das nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen?

Viele Grüße

café
CVedder
Beiträge: 347
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

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Beitrag von CVedder »

Hallo Café,

woher stammt der Betrag von 320,- Euro?

Grüße
Christian Vedder
cafe

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Beitrag von cafe »

Guten Abend,

da hab ich mich falsch ausgedrückt :? So weit ich weis bekommt ein Arbeitgeber, der einen Schwerbehinderten einstellt BIS zu 320 €. Es kann natürlich auch weniger sein oder ich bin total falsch informiert. Da ich eine schwere Kopfverletzung mit Aphasie gehabt habe, kann ich mich leider nicht so gut ausdrücken.

Schönen Abend
dieter.kötter

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Beitrag von dieter.kötter »

Hallo Cafe
Verwechselt du das eventuell mit der Ausgleichsabgabe, wenn ein Arbeitgeber unter 2% Schwerbehinderte oder Gleichgestellte Beschäftigt. kann er bis zu 320€ im Monat für die Nichtbeschäftigung an das Integrationsamt abführen.
Gruß Dieter
cafe

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Beitrag von cafe »

Abend wieder,

vielleicht verwechsele ich das wie im letzten Beitrag von dir beschrieben. Ich glaube trotzdem diesen "Zuschuss" gibt es. Ich habe mal geschaut und habe zwei Punkte gefunden:

1.https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... 77c469i1p/
2. Eingliederungszuschüsse: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 24425.html

Würde das auch für mich zutreffen?

Grüße
dieter.kötter

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Beitrag von dieter.kötter »

Hallo Cafe
dann müsste der Arbeitgeber einen Antrag bei der Örtlichen Fürsorgestelle stellen.
( Antrag des Arbeitgebers/ der Arbeitgeberin auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für einen schwerbehinderten Mitarbeiter / eine schwerbehinderte Mitarbeiterin)
wenn der Antrag genehmigt wird, bekommt der Arbeitgeber einen Zuschuss.
Gruß Dieter
cafe

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Beitrag von cafe »

Hallo Dieter,

Danke für die Info. Ich werde es meinem Arbeitgeber sagen :)

Grüße

cafe
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