Hallo an Alle,
ich bin heute das erste mal dabei und auch gleich mit einer verzwickten Anfrage.
In den letzten 7 Jahren war ich mehrfach Langzeitkrank, das letzte mal von 06.01.16 bis jetzt.
Am 3.4.17 trete ich meine Reha an und möchte danach eine Wiedereingliederung beginnen.
Mein Personalchef hat mir allerdings in unserem letzten Gespräch unmissverständlich klar gemacht
dass es für mich keinen Arbeitsplatz mehr geben würde und ich mich dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen soll,
da meine Fortzahlung des Krankengeldes bzw. Überbrückungsgeldes ( DRV ) am 31.5.17 endet.
Jetzt meine Frage:
Habe einen GdB 40, mit Gleichstellung, kann mir die Wiedereingliederung ( BEM ) untersagt werden
und mich damit gleichzeitig zum Arbeitslosen machen, bin 57 und 43 Jahre in diesem Unternehmen, obwohl ich meinen Willen zur Arbeitsaufnahme bekundet habe?
Mit unserem BV/SBV habe ich auch schon Kontakt aufgenommen der kann mir momentan auch nichts genaues sagen.
Über eine aussagekräftige Antwort würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen
wenz1960
Wiedereingliederung nach Langzeiterkrankung
AW: Wiedereingliederung nach Langzeiterkrankung
Hallo wenz1960,
ein Arbeitgeber darf die stufenweise Wiedereingliederung ablehnen, allerdings nicht ohne weiteres bei schwerbehinderten Arbeitnehmern. Siehe hierzu https://www.sokolowski.org/sozialrecht/ ... ehmer/255/" onclick="window.open(this.href);return false;
Grüße
Christian Vedder
ein Arbeitgeber darf die stufenweise Wiedereingliederung ablehnen, allerdings nicht ohne weiteres bei schwerbehinderten Arbeitnehmern. Siehe hierzu https://www.sokolowski.org/sozialrecht/ ... ehmer/255/" onclick="window.open(this.href);return false;
Grüße
Christian Vedder
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AW: Wiedereingliederung nach Langzeiterkrankung
Zur der Frage einer "Beschäftigungsklage" siehe Fachbeitrag von Prof. Kohte/Liebsch vom 29.03.2017, Beitrag B1-2017, zu LAG Berlin vom 26.10.2016, 15 Sa 936/16.Mein Personalchef hat mir allerdings in unserem letzten Gespräch unmissverständlich klar gemacht,
dass es für mich keinen Arbeitsplatz mehr geben würde...
Siehe dazu grundlegend auch Urteil... obwohl ich meinen Willen zur Arbeitsaufnahme bekundet habe?
LAG Hamm, 04.07.2011, 8 Sa 726/11,
mit Entscheidungsbesprechung und
Diskussion von 2015 im BEM-Forum.
BR/SBV sollten zumindest wissen, dass Ihnen ein BEM anzubieten ist nach § 84 Abs. 2 SGB IX vom Arbeitgeber. Infos zur Stufenweisen Wiedereingliederung unterMit unserem BV/SBV habe ich auch schon Kontakt aufgenommen der kann mir momentan auch nichts genaues sagen.
www.betanet.de
Weitere Infos von der KBV im Abschnitt
"Muster 20: Wiedereingliederungsplan"
Kontextlink:
Erwerbsminderungsrente und Rückkehr ins Erwerbsleben aus Sicht Betroffener
Viele Grüße
Albin Göbel