Ich bin bei einem Automobilzulieferer beschäftigt, derzeit stehen Personalabbaumaßnahmen ins Haus. Wenn mich meine Personalleiterin nun nach
meinem Ausweis fragen würden, muss ich dann antworten?
Gruß, Kurt
Darf mich mein Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen
Darf mich mein Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen
Hallo,
hier ist meiner Meinung nach das BAG-Urteil vom 16.02.2012 - 6 AZR 553/10 einschlägig. Danach ist die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig, wenn es konkret um die Vorbereitung von Kündigungen (Sozialauswahl und ggf. Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt) geht. Somit hat die wahrheitswidrige Beantwortung der rechtmäßig gestellten Frage Folgen für das arbeitsgerichtliche Verfahren. Der sbM kann sich dann nicht mehr auf seine Schwerbehinderteneigenschaft bzw. die fehlende Zustimmung des Integrationsamtes berufen.
MfG
Berke
hier ist meiner Meinung nach das BAG-Urteil vom 16.02.2012 - 6 AZR 553/10 einschlägig. Danach ist die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig, wenn es konkret um die Vorbereitung von Kündigungen (Sozialauswahl und ggf. Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt) geht. Somit hat die wahrheitswidrige Beantwortung der rechtmäßig gestellten Frage Folgen für das arbeitsgerichtliche Verfahren. Der sbM kann sich dann nicht mehr auf seine Schwerbehinderteneigenschaft bzw. die fehlende Zustimmung des Integrationsamtes berufen.
MfG
Berke