Ich habe einen Grad von 30 und zum Zeitpunkt der Beschäftigung einen Antrag auf Gleichstellung gestellt.
ich war in der Zeit von 02.2015-02.2017 bei der Agentur beschäftigt.
Ich habe mich als internen Beschäftigter der Agentur für Arbeit auf alle interne Stellen beworben, jetzt wurde ich zu keinem Gespräch eingeladen.
Besteht aus sich des Arbeitgebers der Agentur für Arbeit die Pflicht einen schwerbehinderten einzuladen???
Danke für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
beworben keine Einladung
AW: beworben keine Einladung
Hallo,
warum wird die gleich Frage mehrfach gestellt? In verschiedenen Beteichen. Der Status bzw die Rechte als Gleichgestellter besteht erst nach Zuerkennung der Gleichstellung.
warum wird die gleich Frage mehrfach gestellt? In verschiedenen Beteichen. Der Status bzw die Rechte als Gleichgestellter besteht erst nach Zuerkennung der Gleichstellung.
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AW: beworben keine Einladung
Hallo, haben Sie denn nunmehr von Ihrer BA einen Gleichstellungsbescheid und ggf. seit wann?Besteht Pflicht der Agentur einen Schwerbehinderten einzuladen??
Gruß
Annette Rosenberg