Ein schwerbehinderter Mitarbeiter möchte Einsicht in die seine Akte die die Schwerbehindertenvertretung angelegt hat und ggf. Kopien nehmen.
Steht dem gesetzlich etwas entgegen?
Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße!
Akteneinsicht und Kopien
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AW: Akteneinsicht und Kopien
Sehe grundsätzlich keine Bedenken und davon ausgehend, dass in der Akte keine Daten i.S.d. § 96 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 SGB IX enthalten sind.Einsicht in seine Akte, die die SBV angelegt hat, und Kopien nehmen?
Viele Grüße
Albin Göbel
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AW: Akteneinsicht und Kopien
Herzlichen Dank für Ihre zügige Rückmeldung und viele Grüße