Bewerbergespräche

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silvia.beyer

Bewerbergespräche

Beitrag von silvia.beyer »

Frage: Muss die SBV zu den Bewerbergesprächen, bzw. Vorstellungsgesprächen? Der Arbeitgeber möchte für die Zukunft, dass die Schwerbehindertenvertretung bei jedem Einstellungsgespräch teilnimmt. Hintergrund ist, im Falle das der Schwerbehinderte nicht zum Zuge kommen sollte, er nicht klagen kann und sich auf das AGG beruft.
Vielen Dank schon einmal für die Rückmeldungen.
albin.göbel
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Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Bewerbergespräche - Vorstellungsgespräch

Beitrag von albin.göbel »

silvia.beyer hat geschrieben:Muss die SBV zu den Bewerbergesprächen bzw. Vorstellungsgesprächen?

Nein, muss sie nicht. Da kann ihr der AG natürlich auch keinerlei Weisung erteilen. Darüber entscheidet sie weisungsfrei und autonom nach pflichtgemäßem Ermessen. Allein deshalb, weil eine ordnungsgemäß geladene SBV auf Teilnahme "verzichtet", hat AG grundsätzlich keine Entschädigung zu befürchten. So schon LAG Köln vom 21.01.2009, 3 Sa 1369/08, II.1; ebenso LAG Hamm, 26.11.2015, 15 Sa 803/15, Rn. 4, 53/54 (ZB-Archiv 4/2016 = br 6/2016*).

Der AG muss SBV allerdings rechtzeitig einladen und die Vorgaben des § 81 Abs. 1 SGB IX sowie § 95 Abs. 2 Satz 4 SGB IX beachten, im ÖD auch § 82 SGB IX n.F.
Das umfasst auch die Unterrichtung und Anhörung des BR/PR, was in der Praxis gerne mal "vergessen" wird nach § 81 Abs. 1 Satz 4 und 6 SGB IX bzw. zuweilen auch von der Rechtsprechung übersehen wird - entgegen dem unmissverständlichen und klaren Gesetzeswortlaut des § 81 Abs. 1 SGB IX zur Beteiligung des BR/PR**).

Viele Grüße
Albin Göbel

...................

*) Wobei m.E. entgegen irriger Annahme des LAG Hamm die SBV nicht schon dann zuständig ist, wenn Bewerberin mitteilt, sie habe "Antrag auf Gleichstellung" gestellt. Erst wenn Bewerberin gleichgestellt ist, hat SBV gesetzliches Beteiligungsrecht. Vgl. sinngemäß BAG vom 27.01.2011, 8 AZR 580/09, Rn. 33, zur bloßen Zusicherung statt einer Gleichstellung im B­IH-Forum 2015 (ZB-Archiv 4/2011).

**) An dem LAG Köln ist folglich zu kritisieren, dass u.a. Feststellungen dazu fehlen, ob und wann der Personalrat "unmittelbar nach Eingang" von der Bewerbung des sbM unterrichtet wurde nach § 81 Abs. 1 Satz 4 SGB IX (Düwell, LPK-SGB IX, § 81 Rn. 142/149 m.w.N.)


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silvia.beyer

AW: Bewerbergespräche

Beitrag von silvia.beyer »

Herzlichen Dank und beste Grüße
Silvia
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