Hallo,
das hier
Ich meine unsere Steuerbüro,also Rechtswidrig das bezweifele ich doch sehr.
ist eine typische Fehlerkonstellation, den die
arbeitsrechtlichen Kenntnisse von Steuerberatern sind - übrigens auch in größeren Kanzleien - recht gering. Das haben sie schließlich auch nicht gelernt bzw. sie haben keine Fachmenschen in ihrer Kanzlei.
Deswegen sind in der Tat Urlaubsberechnungen oder auch Berechnung der Entgeltfortzahlung bei kleinen oder mittelständischen Unternehmen sehr häufig fehlerhaft - gerade auch dann, wenn sie derartige Dinge an Steuerberater outgesourct haben.
Du wirst einfach nicht drumherum kommen, einen Fachmenschen (für
Arbeitsrecht) konsultieren zu müssen..
Dazu kommt, daß es mindestens 3 zulässige Möglichkeiten gibt, die Arbeitstage und davon abhängig die Urlaubstage zu berechnen und wir nicht wissen, was dein AG eigentlich anwendet.