SBV und Baumaßnahmen - Rechte und Pflichten

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mado

SBV und Baumaßnahmen - Rechte und Pflichten

Beitrag von mado »

Hallo,

wir möchten gerne wissen, welche Rechte und Pflichten eine SBV bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen hat?
Ist die SBV 'nur' zu informieren bzw. zu beteiligen? Hat sie ein Recht auf Mitsprache? Hat sie eine Stimmberechtigung bei Entscheidungen, die die Art und Weise der Durchführung der Baunmaßnahme betreffen? Oder kann sie nur beratend tätig werden? Welche Rechtsgrundlage gilt hier?

Wir sind eine Institution des öD im Hochschulbereich und werden zu allen Planungssitzungen Baumaßnahmen betreffend eingeladen, würden aber gerne öfter einmal zu Gunsten unserer Klientel in die Entscheidungsfindung eingreifen.

Vorab schon mal danke schön!
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: SBV und Baumaßnahmen - Rechte und Pflichten

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

es gibt auch bei Baumaßnahmen kein Sonderrecht. Auch hier gibt es nur (rechtzeitige) Information und Anhörung. Mitbestimmungsorgan ist der PR.
Allerdings kann man bei Baumaßnahmen den AG immer auf seine gesetzliche Verpflichtung aus dem BGG bzw. der Umsetzung in jeweiliges Landesrecht hinweisen.
&Tschüß
Wolfgang
mado

AW: SBV und Baumaßnahmen - Rechte und Pflichten

Beitrag von mado »

Hallo Wolfgang,

danke für die schnelle Antwort.

Grüße
mado
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