Hallo,
weiß zwar nicht was jetzt die Vergütung damit zu tun hat......
Wir haben auch während den Bereitschaftsdienst den Mindestlohn also keine Ahnung was gemeint ist
Kann mir auch nicht vorstellen das mein AG die ganze Jahre über
das falsch berechnet hat für uns allen.
Ich meine unsere Steuerbüro,also Rechtswidrig das bezweifele ich doch sehr.
grüße Peter
Zusatzurlaub
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Zusatzurlaub
Hallo,
das hier
Deswegen sind in der Tat Urlaubsberechnungen oder auch Berechnung der Entgeltfortzahlung bei kleinen oder mittelständischen Unternehmen sehr häufig fehlerhaft - gerade auch dann, wenn sie derartige Dinge an Steuerberater outgesourct haben.
Du wirst einfach nicht drumherum kommen, einen Fachmenschen (für Arbeitsrecht) konsultieren zu müssen..
Dazu kommt, daß es mindestens 3 zulässige Möglichkeiten gibt, die Arbeitstage und davon abhängig die Urlaubstage zu berechnen und wir nicht wissen, was dein AG eigentlich anwendet.
das hier
ist eine typische Fehlerkonstellation, den die arbeitsrechtlichen Kenntnisse von Steuerberatern sind - übrigens auch in größeren Kanzleien - recht gering. Das haben sie schließlich auch nicht gelernt bzw. sie haben keine Fachmenschen in ihrer Kanzlei.Ich meine unsere Steuerbüro,also Rechtswidrig das bezweifele ich doch sehr.
Deswegen sind in der Tat Urlaubsberechnungen oder auch Berechnung der Entgeltfortzahlung bei kleinen oder mittelständischen Unternehmen sehr häufig fehlerhaft - gerade auch dann, wenn sie derartige Dinge an Steuerberater outgesourct haben.
Du wirst einfach nicht drumherum kommen, einen Fachmenschen (für Arbeitsrecht) konsultieren zu müssen..
Dazu kommt, daß es mindestens 3 zulässige Möglichkeiten gibt, die Arbeitstage und davon abhängig die Urlaubstage zu berechnen und wir nicht wissen, was dein AG eigentlich anwendet.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Zusatzurlaub
So da bin ich wieder habe mit Berlin telefoniert Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
und die meinen das wäre alles so richtig habe den den Kompletten Sachverhalt geschildert mit zahlen und alles was halt dazu gehört. Es wird nach Arbeitstage gerechnet, Stundenzahl ist nicht relevant.
Die kommen dann zu dem Ergebnis das mir 1 Tag Zusatzurlaub zusteht im Jahr.
Haben das mit 12 Dienste gerechnet.
Denke mal da gibt es nicht mehr viel zu klären, da gibt es auch keine verschiedene Berechnungsvarianten.
Das wäre fakt und ich könnte die Anfrage auch schriftlich machen, die würden das dann auch so bestätigen.
Werde das auch sicher noch so machen.
Danke für die Infos hier
Vg peter
und die meinen das wäre alles so richtig habe den den Kompletten Sachverhalt geschildert mit zahlen und alles was halt dazu gehört. Es wird nach Arbeitstage gerechnet, Stundenzahl ist nicht relevant.
Die kommen dann zu dem Ergebnis das mir 1 Tag Zusatzurlaub zusteht im Jahr.
Haben das mit 12 Dienste gerechnet.
Denke mal da gibt es nicht mehr viel zu klären, da gibt es auch keine verschiedene Berechnungsvarianten.
Das wäre fakt und ich könnte die Anfrage auch schriftlich machen, die würden das dann auch so bestätigen.
Werde das auch sicher noch so machen.
Danke für die Infos hier
Vg peter
AW: Zusatzurlaub
Hallo,
es ist alles ganz einfach eigentlich. Denn das SGB IX § 125, Satz 1 besagt, der Zusatzurlaub beträgt eine Arbeitswoche! - (1) Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. -
Wenn man also lt. ArbV in der Woche 2 Tage arbeitet bekommt man 2 Tage, wenn man nur 1 Tag arbeitet 1 Tag usw
PS:vinfok, Deine Art auf Antworten hier zu reagieren ist auffällig. Wenn alle anderen, die Du ansprichst es besser wissen, warum stellst Du dann hier die Frage ein.
es ist alles ganz einfach eigentlich. Denn das SGB IX § 125, Satz 1 besagt, der Zusatzurlaub beträgt eine Arbeitswoche! - (1) Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. -
Wenn man also lt. ArbV in der Woche 2 Tage arbeitet bekommt man 2 Tage, wenn man nur 1 Tag arbeitet 1 Tag usw
PS:vinfok, Deine Art auf Antworten hier zu reagieren ist auffällig. Wenn alle anderen, die Du ansprichst es besser wissen, warum stellst Du dann hier die Frage ein.
AW: Zusatzurlaub
Hallo Valentin,
kann ich verstehen deine Aussage ich wüsste gar nichts,bevor ich hier geschrieben habe
und so einfach ist es ja nicht sonst hätte ich nicht so viele verschiedene Aussagen bekommen.
Besser wissen nein sicher nicht möchte halt nur bei so viele Aussagen nicht was falsch machen.
Bin erst jetzt nachdem ich mal beim Integrationsamt angerufen habe, von denen mit mein Anliegen nach Berlin gekommen die wüssten auch keine Antwort.
Das zum Thema einfach. Werde auch jetzt noch einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen und das dann hier schreiben.
Verstehe mich nicht falsch dachte selber es sei einfacher deswegen hab ich auch hier geschrieben, sonst hätte ich gleich anrufen können.
Will hier sicher niemand angreifen.
Sorry wenn es so rüber kam.
VG peter
kann ich verstehen deine Aussage ich wüsste gar nichts,bevor ich hier geschrieben habe
und so einfach ist es ja nicht sonst hätte ich nicht so viele verschiedene Aussagen bekommen.
Besser wissen nein sicher nicht möchte halt nur bei so viele Aussagen nicht was falsch machen.
Bin erst jetzt nachdem ich mal beim Integrationsamt angerufen habe, von denen mit mein Anliegen nach Berlin gekommen die wüssten auch keine Antwort.
Das zum Thema einfach. Werde auch jetzt noch einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen und das dann hier schreiben.
Verstehe mich nicht falsch dachte selber es sei einfacher deswegen hab ich auch hier geschrieben, sonst hätte ich gleich anrufen können.
Will hier sicher niemand angreifen.
Sorry wenn es so rüber kam.
VG peter
AW: Zusatzurlaub
Weiß jetzt schon wieder was mehr,
es gibt eine Vereinigung die nennt sich Forsea,
anhand von den ihre Angaben wird bei uns der Lohn, Urlaub usw geregelt.
Habe da auch schon selbst reingeschaut, da stehen dann auch genau Berechnungen
drin wie was auch grad Urlaubs mäßig gerechnet wird.
Schönes Wochenende allen Peter
es gibt eine Vereinigung die nennt sich Forsea,
anhand von den ihre Angaben wird bei uns der Lohn, Urlaub usw geregelt.
Habe da auch schon selbst reingeschaut, da stehen dann auch genau Berechnungen
drin wie was auch grad Urlaubs mäßig gerechnet wird.
Schönes Wochenende allen Peter
AW: Zusatzurlaub
Hallo
habe eigentlich gedacht
das ich nochmals Aussagen bekomme über den Verein Forsea.
Hat hier vielleicht schon jemanden Erfahrungen damit.
Das was da steht ist genau das was bei uns
ausgeführt wird, und macht für mich Sinn.
Wenn hier nichts negatives oder anderes steht, denke ich kann man
das so alles handhaben und sollte auch laut Gesetz ok sein.
VG Peter
habe eigentlich gedacht
das ich nochmals Aussagen bekomme über den Verein Forsea.
Hat hier vielleicht schon jemanden Erfahrungen damit.
Das was da steht ist genau das was bei uns
ausgeführt wird, und macht für mich Sinn.
Wenn hier nichts negatives oder anderes steht, denke ich kann man
das so alles handhaben und sollte auch laut Gesetz ok sein.
VG Peter