Frist Einladung BEM Gespräch

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deichmaus

Frist Einladung BEM Gespräch

Beitrag von deichmaus »

Hallo,
ich habe einmal eine Frage zu der Frist bis wann ein BEM Gespräch eingeleitet werden muss.
In meiner Firma ist man dabei BEM einzuführen ,bis dato gibt es noch keine gültige Betriebsvereinbarung.
Es wurde vom Arbeitgeber ein 4 köpfiges Integrationsteam zusammen gestellt was nicht gerade vertrauenserweckend ist.
Dieses Team lädt bereits fleißig zu Gesprächen ein ohne gültige Betriebsvereinbarung.
Im Jahr 2016 war ich bis Ende August 6 Wochen krank , es gab bis heute keine Einladung zu einem BEM Gespräch.
Nun hat sich das Integrationsteam von der Personalabteilung eine Liste aller Arbeitnehmer zusammenstellen lassen
die im Jahr 2016 mehr als 30 Tage krank waren.
Wie gesagt im August 2016 war meine 6 -Wochen / 30 Tage Frist erreicht und es gab kein Gespräch oder Einladung.
Kann mein Arbeitgeber mich nach nunmehr 5 Monaten wo es keine Einladung gab jetzt noch auf die Liste setzen um das versäumte Gespräch nachzuholen ?
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Frist Einladung BEM Gespräch

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

gibt es in Ihrem Betrieb einen BR/PR und vielleicht sogar eine Schwerbehindertenvertretung ?

Falls ja, was sagen die zum Vorgehen des Arbeitgebers ?
&Tschüß
Wolfgang
CVedder
Beiträge: 344
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: Frist Einladung BEM Gespräch

Beitrag von CVedder »

Hallo Deichmaus,

es gibt grundsätzlich keine Pflicht im Gesetz. Allerdings ist die Sinnhaftigkeit eines Gesprächs nach fast einem halben Jahr nach Rückkehr natürlich etwas in Zweifel zu ziehen. Warum aber nicht nutzen und mal schauen, was passiert und vor allem auch den Umstand kund tun, dass Gespräche zeitnah zu erfolgen haben.

Grüße
Christian Vedder
deichmaus

AW: Frist Einladung BEM Gespräch

Beitrag von deichmaus »

Hallo ,
und Danke erst einmal für die Antworten
Unser Betriebsrat duldet das Vorgehen des Arbeitgebers ,auf jeden Fall macht er keine Anstalten dieses zu unterbinden.

Was heisst es gibt grundsätzlich keine Plicht laut Gesetz ????
Ich denke mal Sie meinen die Teilnahme an einem BEM Gespräch , Ablehnung kann aber Folgen haben oder ?
Frage ist doch, es heisst laut Gesetz Sobald AU-Zeiten von insgesamt 6 Wochen in den letzten 12 Monaten vorliegen, ist das BEM anzubieten.
Wie gesagt war diese Frist im August 2016 erreicht und seit Ende August bin ich wieder am arbeiten.
Was soll dieses BEM Gespräch jetzt noch bringen ?Hilfe seitens BEM hätte ich eventuell im August benötigt jetzt
ist es zu spät.
Das hier knapp 6 Monate nach erreichen der Frist eingeladen wird kann ja wohl nicht ein ordnungsgemäßes praktiziertes BEM sein . Frage ist doch bis wann muss der Arbeitgeber BEM spätestens eingeleitet haben und ab wann gilt es als nicht durchgeführt ???
Wo ist die Grenze zu BEM Gespräch muss zeitnah erfolgen ?
Kann man wie in diesem Fall die Einladung ablehnen mit dem Hinweis das die Frist bei weitem überschritten ist ?
BEM ist doch zeitnah anzubieten ist, sobald die Voraussetzung des § 84 Abs. 2 SGB IX vorliegt, und nicht erst Monate später oder sehe ich das falsch ?

Freue mich auf Antworten

Gruß Deichmaus
deichmaus

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Beitrag von deichmaus »

Nachttrag

wir haben auch eine Schwerbehindertenvertretung , unser alter Schwerbehindertenvertreter hat hingeschmissen,und nun
ist die Stellvertreterin zum Schwerbehindertenvertreter ernannt worden.
Diese ist jedoch so ängstlich und unsicher das dort keine Hilfe zu erwarten ist.

Grüße
Deichmaus
deichmaus

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Beitrag von deichmaus »

Kann mir hier im Forum keiner weiter helfen ?
Gruß
Deichmaus
matthias.günther
Beiträge: 280
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

AW: Frist Einladung BEM Gespräch

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

es gibt keine feste Frist - man hat in das Gesetz keine aufgenommne, weil man den betrieblichen Akteuren hier die nötige Flexibilität nicht nehmen wollte. Das könnte Gegenstand einer Betriebsvereinbarung zum BEM sein.... Der Arbeitgeber leitet das BEM ein, sobald ein Beschäftigter innerhalb der vergangenen 12 Monate in Addition der AU-Zeiten länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Das BEM soll jedenfalls zu einem Zeitpunkt eingreifen und angeboten werden, in dem eine krankheitsbedingte Kündigung noch nicht in Betracht kommt und es soll eine Verschlimmerung der Erkrakung möglichst vermieden werden. Unterlässt der Arbeitgeber ein BEM, müsste er im Zweifelsfall vor Gericht (wenn ein Betroffener gegen eine krankheitsbedingte Kündigung vorgeht) beweisen, dass das BEM objektiv aussichtslos war. Dies müsste er umfassend und konkret darlegen.
Wenn die 6-Wochen-Frist bei Ihnen im August erreicht war und Sie Ende August wieder gearbeitet haben, hatte der AG das BEM vielleicht als entbehrlich angesehen. Ein BEM jetzt noch durchzuführen wäre dann auch nicht sinnvoll. Sofern das Arbeitsverhältnis dennoch gefährdet ist, greift hier die Präventionsverpflichtung aus § 84 Abs. 1 SGB IX.
Bleibt noch festzustellen, dass hier der BR und die SBV ihren Aufgaben nicht nachgekommen sind. Zu deren Aufgaben gehört nämlich die Überwachung, ob der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist, also auch ein ordnungsgemäßes BEM einzuleiten. Der BR hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch, dass ihm die für ein BEM in Frage kommenden Beschäftigten zeitnah benannt werden. Gilt analog für die SBV betreffend die schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten.
Wenn SBV und BR zu dem Thema unsicher sind, wäre eine Schulung empfehlenswert. Für betriebliche Funktionsträger haben die Integrationsämter ein umfangreiches Schulungsangebot, auch zum Thema BEM.
valentin

AW: Frist Einladung BEM Gespräch

Beitrag von valentin »

Hallo,

erinnere den BR einmal an seine gesetzlichen Pflichten. Denn diese ist verpflichtet darauf zu achten, dass geltende TV und Gesetze vom AG beachtet werden. Er muss notfalls auf die Beachtung / Einhaltung hinwirken. Hier also darauf , dass ein BEM angeboten und durchgeführt wird. Unterlässt er dieses wie hier, begeht der BR eine grobe Mandatspflichtverletzung was sehr unangenehme Folgen für den BR haben kann.

Leider bist Du wohl auch eine der zu vielen AN die NICHT in der Gewerkschaft sind! :( Denn diese würde Dir hier sonst helfen!.
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