Hallo zusammen,
meine Tochter hat Diabetes Typ I und geht in den Kindergarten. Nun kann ich vom Kindergartenpersonal nicht verlangen dass Insulin gespritzt wird oder Blutzucker gemessen wird.
Nun habe ich im Internet folgendes gefunden:
Eltern können bei der zuständigen Integrationsbehörde (am Besten schriftlich) gem. §§ 53, 54 SGB XII die benötigten Leistungen der Integrationshilfe beantragen. Dies kann beispielsweise eine Begleitperson bzw. ein ambulanter Pflegedienst sein, der während der Schulzeiten vorbei schaut und dem Kind so einen Besuch der Regelschule ermöglicht.
Alternativ können Eltern gem. § 57 SGB XII auch ein persönliches soziales Budget beantragen, d.h. eine monatliche Geldleistung, mit welcher selbst eine Begleitperson beauftragt und bezahlt werden kann.
Die Schule kann dabei ggf. mittels einer Bestätigung unterstützen, dass die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen nicht geleistet werden können und daher eine Betreuungsperson als erforderlich gesehen wird.
Nun hat meine Frau beim Integrationsamt angerufen und dort wurde ihr gesagt, das uns das nicht zu steht.
Meine Frage ist jetzt, was stimmt nun? Steht uns dieser Dienst zu oder muss unser Kind sich durch die Diabetes-Diagnose ausgrenzen lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan
Diabetes Typ I im Kindergarten
AW: Diabetes Typ I im Kindergarten
Hallo Stephan,
diese Leistungen sind ein Thema für den Träger der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert. In Baden-Württemberg z.B. wäre der örtlich zuständige Träger beim Stadt- bzw. Landkreis. Am Besten mal im Rathaus vor Ort nachfragen.
diese Leistungen sind ein Thema für den Träger der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert. In Baden-Württemberg z.B. wäre der örtlich zuständige Träger beim Stadt- bzw. Landkreis. Am Besten mal im Rathaus vor Ort nachfragen.