Kürzung einer freiwilligen Geldleistung

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Charly 62

Kürzung einer freiwilligen Geldleistung

Beitrag von Charly 62 »

Verehrtes Forum,
folgender Sachverhalt: in unserem Betrieb gibt es eine freiwillige Geldleistung, die "Leistungsprämie".
In einer Betriebsvereinbahrung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wurde 2002 vereinbahrt, wer auf 3 aufeinanderfolgenden Jahren länger als 15 Tage/Jahr krank war, dem wird diese Prämie für ein Jahr gekürzt oder gestrichen.
Davon ist nun auch eine schwerbehinderte Mitarbeiterin betroffen.
Die Art der Fehltage sind vielschichtig, eine BEM existiert nicht im Betrieb.
Auf den ersten Blick ist die Sache klar: Ein Arbeitgeber zahlt etwas freiwillig und kann das wieder kürzen/aufheben.
Aber, weil es sich um eine schwerbehinderte Kollegin handelt, gebe ich zu bedenken:
- für den Arbeitgeber wird das Risiko doch reduziert indem er keine Zwangsabgabe für diese Arbeitnehmerin mehr bezahlen
muß ( 320 Euro/ monatlich)
- liegt evt. eine Diskriminierung der Kollegin vor: " Weil Du schwerbehindert und dadurch öfter krank bist, kürzen wir Dir die
Prämie"
Gibt es hierzu Gesetze / Urteile ?
Für Eure Hinweise und Tipps schon jetzt besten Dank
valentin

AW: Kürzung einer freiwilligen Geldleistung

Beitrag von valentin »

Hallo,

hier habt Ihr in zwei Punkten nicht optimal gearbeitet.

1. Das es keine Regelung betreffend BEM gibt.
Was aber nicht bedeutet, dass der § 84, 2 SGB IX nicht beachtet werden muss.

2. Bei der Regelung/ BV zum Thema Freieillige Leistung hättet ihr ausdrücklich in diese aufnehmen müssen, dass behinderte bedingte und Krankenfehlzeiten auf Grund von Arbeitsunfällen hier nicht gezählt werden.

Man hätte weiter überlegen können, hier auch Krankenfelzeiten wegen Unfällen oder schweren Erkrankungen auszunehmen.

Denn den AG geht es hier oft um Kurzerkrankungen von ein paar Tagen.

So kann der AG hier nun entsprechend der BV handeln.

PS: Ich bin grundsätzlich gegen solche BV/ Regelungen. Denn sie führen oft dazu, dass kranke AN lieber zur Arbeit gehen. Dann ggf auch noch andere AN anstecken.
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