Vertrag

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Jutta

Vertrag

Beitrag von Jutta »

Ich habe seit 1:1/2 Jahren einen Vertrag mit 15 Stunden in der Woche und 28 Urlaubstage , jetzt hat mich mein Chef mich in einer Schule gesteckt zum Putzen , Will meinen Vertrag kündigen , und mir einen Schulvertrag geben wo ich mich aber Verschlechtern würde . Statt 28 Tage Urlaub nur noch 21 Tage . Was kann ich da machen , muss ich das so hinnehmen ? Danke für eine Antwort .
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Vertrag

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

sofern Ihr Betrieb mehr als 10 AN hat, gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Gegen Ihren Willen kann Ihr AG einseitige Vertragsänderungen nur im Rahmen einer "Änderungskündigung" gem. § 2 KSchG versuchen durchzusetzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Diese Kündigung können Sie gerichtlich überprüfen lassen.

Auch für eine Änderungskündigung benötigt der AG die Zustimmung des Integrationsamtes gem. § 85 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__85.html" onclick="window.open(this.href);return false;
wenn Sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind.

Sie dürfen sich auf gar keinen Fall auf "einvernehmliche" Vertragsänderungen - vor allem nicht ohne ausreichende Bedenkzeit - einlassen, weil der AG damit nahezu sämtliche Schutzgesetze umgehen kann.
&Tschüß
Wolfgang
valentin

AW: Vertrag

Beitrag von valentin »

Hallo,

also ich kann aus der Frage nicht erkennen, dass es hier um eine AN geht die unter das SGB IX fällt!
Jutta

AW: Vertrag

Beitrag von Jutta »

Was ist eine AN , der Betrieb hat 60 Arbeitskräfte , und ich habe 80 G
matthias.günther
Beiträge: 280
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

AW: Vertrag

Beitrag von matthias.günther »

Was Valentin meinte, AN = Arbeitnehmer/-in.

80 G = GdB 80? Damit wäre Zugehörigkeit zum geschützten Personenkreis des SGB IX gegeben. -> siehe die Antwort von albarracin

Wichtig ist, evtl. ist der Arbeitsvertrag ja so gestaltet, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts die Änderung vornehmen durfte. Zum Direktionsrecht siehe https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html und zur Änderungskündigung https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html in unserem Fachlexikon.
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