Betreuung schwerbehinderter Kinder
Betreuung schwerbehinderter Kinder
Eine Mitarbeiterin in meinem Betrieb ist zur Betreuung ihrer zwei schwerbehinderten Kinder darauf angewiesen, in den Ferien der Behinderteneinrichtung Urlaub zu bekommen. Das betrifft besonders immer die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu bereit, möchte aber Argumente, um zu verhindern, dass Andere. z.B. eine alleinerziehende Mutter, daraus ebenfalls einen anspruch ableitet, in dieser Zeit immer frei zu bekommen. Gibt es vielleicht Gesetze o.ä., die dem Arbeitgeber die Urlaubsgewährung evtl. sogar vorschreiben. Ich hatte angemerkt. Dass eine ärztliche Bescheinigung, in der die Betreuung durch die Mutter als notwendig bezeichnet, doch ausreichen müsste. Wie wird das hier so gesehen.
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: Betreuung schwerbehinderter Kinder
Hallo,
diese Frage wäre in einem Arbeitsrechtsforum wohl besser aufgehoben. Ein Thema für die SBV ist es nicht, eher für den BR/PR (auch im Rahmen der Mitbestimmung).
Der AG muss natürlich auch hier die allgemeinen Urlaubsgrundsätze beachten. Er darf unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte den Urlaubswünschen bestimmter AN den Vorrang einräumen, wenn zwei oder mehr AN gleichzeitig Urlaub machen wollen. Hier muss der AG dann abwägen. Evtl. läuft es auch auf einen Kompromiss hinaus.
diese Frage wäre in einem Arbeitsrechtsforum wohl besser aufgehoben. Ein Thema für die SBV ist es nicht, eher für den BR/PR (auch im Rahmen der Mitbestimmung).
Der AG muss natürlich auch hier die allgemeinen Urlaubsgrundsätze beachten. Er darf unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte den Urlaubswünschen bestimmter AN den Vorrang einräumen, wenn zwei oder mehr AN gleichzeitig Urlaub machen wollen. Hier muss der AG dann abwägen. Evtl. läuft es auch auf einen Kompromiss hinaus.