Hallo,
ich mache eine durch die DRV finanzierte Umschulung (2 Jahre, betriebliche Ausbildung).
Ich werde während dieser Zeit vom bbw (Berufsbildungswerk betreut).
Ich habe einen Behindeurngsgrad von 50 und nach Aussagen des bbw steht mir angeblich kein Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX zu, da ich als Umschüler kein richtiger Arbeitnehmer / Azubi bin.
Ich halte das für Schwachsinn, da ich ja eine betriebliche Ausbildung mache (3 Tage Betrieb / 2 Tage OSZ), also wie jeder normale Azubi. Bei einer rein schulischen Umschulung könnte ich es evtl. verstehen.
Hat damit jemand Erfahrungen bzw. konkrete Infos von der DRV?
Danke
Thomas
Zusatzurlaub während Umschulung
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AW: Zusatzurlaub während Umschulung
Hallo,
Rehabilitanten haben eine besondere Rechtsstellung, ein Vergleich zB mit einer Ausbildung nach BBiG ist nicht zulässig.
Allerdings ist in § 36 Satz 3 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__36.html" onclick="window.open(this.href);return false;
geregelt, daß die gesetzlichen Urlaubsregelungen, wozu natürlich auch der Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX gehört, angewendet werden müssen.
Diese Vorschrift ist gem. § 16 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__16.html" onclick="window.open(this.href);return false;
auch zwingend für Maßnahmen der DRV anzuwenden.
Rehabilitanten haben eine besondere Rechtsstellung, ein Vergleich zB mit einer Ausbildung nach BBiG ist nicht zulässig.
Allerdings ist in § 36 Satz 3 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__36.html" onclick="window.open(this.href);return false;
geregelt, daß die gesetzlichen Urlaubsregelungen, wozu natürlich auch der Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX gehört, angewendet werden müssen.
Diese Vorschrift ist gem. § 16 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__16.html" onclick="window.open(this.href);return false;
auch zwingend für Maßnahmen der DRV anzuwenden.
&Tschüß
Wolfgang
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Zusatzurlaub ist hier der Fall!
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