Begriffsklärung "Medizinische Einrichtung"

Antworten
downunder
Beiträge: 62
Registriert: Sonntag 26. April 2015, 08:28

Begriffsklärung "Medizinische Einrichtung"

Beitrag von downunder »

Hallo Zusammen,

vllt kann mir jemand bei folgender Fragestellung helfen:

In Art 9 Abs 1 UN-BRK heißt es:
Artikel 9 – Zugänglichkeit
(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;
b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
Mich würde interessieren, wie der Begriff "Medizinische Einrichtung" definiert ist? Gibt dazu Hinweise bzw. Bezüge, die herangezogen werden können?

Bin gespannt! :D
Antworten