Bis zum Dezember 2015 gab es in unserem Unternehmen zwei Standorte mit je einer SBV.Diese beiden SBV stellen auch die Vertrauensperson der GSBV und Stellvertreter. Im Dezember 2015 wurde an einem weiteren Standort unseres Unternehmens eine SBV neu gewählt,da es an diesem Standort bisher keine SBV gab.
Alle 3 Standorte sind mehr als 400 km von einander entfernt und jeweils eigenständig innerhalb des Unternehmens.
Meine erste Frage wäre: muss eine Neuwahl des GSBV durchgeführt werden ?
Meine zweite Frage ist: sollte keine Neuwahl des GSBV stattfinden,besitzt der jetzige GSBV ein Mandat für den neu hinzu gekommenen Standort ?
Danke und Gruß
Neuwahl GSBV nötig ?
AW: Neuwahl GSBV nötig ?
Hallo torsten,
erste Frage: Nein, Amtsperiode läuft weiter.
zweite Frage: Ja, genau wie beim Gesamt-BR auch.
erste Frage: Nein, Amtsperiode läuft weiter.
zweite Frage: Ja, genau wie beim Gesamt-BR auch.
AW: Neuwahl GSBV nötig ?
Hallo Ulrich,
Danke für die schnelle Antwort !
Ich hatte im November ein Seminar SBV-Grundlehrgang I mit einem Richter vom Berliner Sozialgericht. Dieser war
der Meinung das neu gewählt werden müßte........
Danke und Gruß
Torsten
Danke für die schnelle Antwort !
Ich hatte im November ein Seminar SBV-Grundlehrgang I mit einem Richter vom Berliner Sozialgericht. Dieser war
der Meinung das neu gewählt werden müßte........
Danke und Gruß
Torsten
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Neuwahl GSBV nötig ?
Hallo,
da hat sich dieser Richter evtl. etwas außerhalb seiner Kompetenz bewegt, denn für derartige formale Fragen ist das Arbeitsgericht zuständig.
Und für eine vorgezogene Neuwahl aufgrund der Gründung einer weiteren SBV im Betrieb gibt es keine Rechtsgrundlage.
da hat sich dieser Richter evtl. etwas außerhalb seiner Kompetenz bewegt, denn für derartige formale Fragen ist das Arbeitsgericht zuständig.
Und für eine vorgezogene Neuwahl aufgrund der Gründung einer weiteren SBV im Betrieb gibt es keine Rechtsgrundlage.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang