Hallo an alle,
wer erfährt alles davon, wenn einem Mitarbeiter ein BEM angeboten wird? Betriebsrat ist klar, aber erhält der Vorgesetzte / Dienstgeber auch eine Meldung darüber?
Viele Grüße
Wer erfährt von angebotenem BEM?
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Wer erfährt von angebotenem BEM?
Hallo,
unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze gibt es hier für die Betriebspartner durchaus Handlungs- und Gestaltungsspielraum.
Letztendlich muß der Informationsfluss in der entsprechenden Dienst-/Betriebsvereinbarung geregelt werden.
unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze gibt es hier für die Betriebspartner durchaus Handlungs- und Gestaltungsspielraum.
Letztendlich muß der Informationsfluss in der entsprechenden Dienst-/Betriebsvereinbarung geregelt werden.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Wer erfährt von angebotenem BEM?
Wie ist das bei euch im Betrieb gehandhabt? Wir führen gerade das BEM ein und sind uns eben nicht sicher wie wir das künftig machen sollen.
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- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Wer erfährt von angebotenem BEM?
... Praxisfragen zum BEM können derzeit auch bei der DVfR eingereicht werden bis 13.12.2016 per Mail oder online unter
http://fma.reha-recht.de
Pressemitteilung:
reha-recht.de
Viele Grüße
Albin Göbel
http://fma.reha-recht.de
Pressemitteilung:
reha-recht.de
Viele Grüße
Albin Göbel
AW: Wer erfährt von angebotenem BEM?
... Praxisfragen werden aber gerne auch hier beantwortet
Der direkte Vorgesetzte muss spätestens dann vom BEM erfahren, wenn eine Maßnahme für seinen Mitarbeiter umgesetzt werden soll. Die Maßnahme sollte jedoch aus praktischen Gründen immer mit Beteiligung des Vorgesetzten entwickelt werden. Deshalb ist eine frühzeitige Information auf jeden Fall wichtig.
Unabhängig davon sollte ein Vorgesetzter als Führungskraft eigentlich selbst merken, wenn einer seiner Mitarbeiter die 6 Wochen AU erreicht und damit zum BEM-Fall wird.
Der direkte Vorgesetzte muss spätestens dann vom BEM erfahren, wenn eine Maßnahme für seinen Mitarbeiter umgesetzt werden soll. Die Maßnahme sollte jedoch aus praktischen Gründen immer mit Beteiligung des Vorgesetzten entwickelt werden. Deshalb ist eine frühzeitige Information auf jeden Fall wichtig.
Unabhängig davon sollte ein Vorgesetzter als Führungskraft eigentlich selbst merken, wenn einer seiner Mitarbeiter die 6 Wochen AU erreicht und damit zum BEM-Fall wird.