tawi hat geschrieben:Gibt es Urteile zum Fragerecht des Arbeitgebers?
Hallo, hier gibt's die
Rechtsprechung zu dieser schon wiederholt gestellten Rechtsfrage im Forum nach einer tätigkeitsneutralen Schwerbehinderung. Sie gilt jedoch nicht nur für
Anbahnung einer Beschäftigung, sondern u.a. auch grds. während einer Probezeit.
Gegen ein generelles uneingeschränktes Fragerecht im Einstellungsverfahren jetzt auch
Bundesarbeitsgericht 2011 und 2014 wie folgt:
BAG: "Eine Pflicht zur
Offenbarung der Schwerbehinderung schon bei einer Bewerbung besteht grundsätzlich nicht, ebenso wenig wie ein grundsätzliches Fragerecht des Arbeitgebers" (BAG vom 18.09.2014, 8 AZR 759/13 Rn.
40; ferner BAG, 26.06.2014, 8 AZR 547/13,
Rn. 53).
Ebenso schon BAG, 13.10.2011, 8 AZR 608/10, Rn
43 mit weiteren Nachweisen, wonach gerade die Nachfrage nach einer tätigkeitsneutralen Schwerbehinderung ein Indz für eine unmittelbare oder mittelbare Verfahrensdiskriminierung sein könne im Einstellungsverfahren.
Tina hat geschrieben:Einige Arbeitgeber geben kurz vor Ablauf der Probezeit einen 2. Personalbogen heraus.
Gerade auch dann ist natürlich die Frage nach einer Schwerbehinderung diskriminierend und unzulässig!
Praxis-Studie
Siehe dazu auch
Diskussion 2016 zum Feldexperiment mit Arbeitgebern (Studie zu möglicher Diskriminierung in Bewerbungsprozessen).
Viele Grüße
Albin Göbel