Mir ist durchaus bewusst, dass die SBV bei auslaufenden Zeitverträgen nicht angehört werden muss, aber trotzdem hat folgender Fall ein "Geschmäckle" und müsste meines Erachtens anhörungspflichtig sein:
Drei Zeitverträge in der selben Abteilung mit den selben Aufgaben bestehen. Der Arbeitgeber möchte 2 von den Verträgen entfristen und nur 1 auslaufen lassen, was zunächst mit Einsparung begründet wird. Allerdings soll gerade der Zeitvertrag mit dem Schwerbehinderten nicht entfristet oder verlängert werden. Müsste der Arbeitgeber bei dieser Konstellation nicht doch der SBV die Gründe detailliert mitteilen und zur Stellungnahme auffordern. Wenn ich das mit einer Bewerberauswahl vergleiche, würde der Schwerbehinderte ja bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden und auch hier wäre die SBV "im Boot". Um sicher zu gehen, dass die Nichtberücksichtigung des Schwerbehinderten nichts mit der Behinderung, sondern objektiv mit Eignung und Leistung zu tun hat, sollte m.E. die SBV doch in der Anhörung sein.
Anhörung SBV bei auslaufenden Zeitverträgen
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AW: Anhörung SBV bei auslaufenden Zeitverträgen
Hallo, wir hatten das Thema hier schon mal viewtopic.php?f=7&t=618&p=2152&hilit=befristung#p2152" onclick="window.open(this.href);return false; und da ist auch die Antwort zu finden.