Hallo,
ich bin recht frisch als Schwerbehindertenvertretung tätig. Habe nun eine Anfrage erhalten, für die ich hier um Hilfe bitte. Eine Mitarbeiterin hat den GdB 50, wird im Dezember 62 Jahre alt, arbeitet von Montag - Freitag täglich als Reinigungskraft 4 Stunden. Ihre Vorgesetzte kam nun auf mich zu und teilte mir mit, dass sie sehr oft krank ist, nicht eher in Rente gehen möchte, da sie befürchtet, viele Abzüge zu haben. Diese Vorgesetzte möchte nun von mir wissen, welche Möglichkeiten sie hat, dass diese Mitarbeiterin doch früher in die Rente geht, ohne größere Abzüge bzw. anderweitige finanzielle Unterstützung..
Mitarbeiterin mit GdB 50 soll früher in die Rente
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AW: Mitarbeiterin mit GdB 50 soll früher in die Rente
Das wäre ggf. eine Frage des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX, wobei die SBV stets zu unterrichten und ggf. zu beteiligen ist.... oft krank ist
Rechtsauskünfte zu Rentenfragen gehören grundsätzlich nicht zu der Amtstätigkeit einer SBV – auch nicht im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung. Aus diesem Grund gibt es auch kein BIH-Forum zum Rentenrecht. Ein DRV-Expertenforum zur Rente gibt's hier. Also bei Rentenfragen immer gleich an die geschulten Rentenexperten des Rentenversicherungsträgers verweisen.... früher in Rente?
Viele Grüße
Albin Göbel
AW: Mitarbeiterin mit GdB 50 soll früher in die Rente
vielen Dank für die Antwort, dann habe ich nun ein paar Grundlagen für das Gespräch mit der Vorgesetzten.
AW: Mitarbeiterin mit GdB 50 soll früher in die Rente
Und ganz besonders an die Rentenversicherungsältesten, die in aller Regel sehr fundiert beraten. Einfach mit der nächstgrößeren Stadt als Suchwort googlen.Rechtsauskünfte zu Rentenfragen gehören grundsätzlich nicht zu der Amtstätigkeit der SBV. Aus diesem Grund gibt es auch kein BIH-Forum zum Rentenrecht. Also an den Rentenversicherungsträger verweisen.
elschwoabos
AW: Mitarbeiterin mit GdB 50 soll früher in die Rente
...oder direkt hier auf der Suchseite der DRV die PLZ oder Ort eingeben