Hallo,
ich habe gehört, dass Schwerbehindertenvertretungen im Betrieb Geld im Rahmen der Nachteilsausgleichsverordnung beantragen können. Stimmt das? Wo bekomme ich Informationen hierüber?
Grüße Sas
Nachteilsausgleich Seminare für SBV
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- Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51
AW: Nachteilsausgleich Seminare für SBV
Hallo Sas,
das ist fast richtig. Die SBV darf nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragen. Dazu gehört natürlich auch der Antrag für finanzielle Leistungen z.B. Lohnkostenzuschuss oder auch Arbeitsplatzausstattung. Dieser Antrag ist aber nicht im Betrieb sondern beim zuständigen Leistungsträger zu stellen.
das ist fast richtig. Die SBV darf nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragen. Dazu gehört natürlich auch der Antrag für finanzielle Leistungen z.B. Lohnkostenzuschuss oder auch Arbeitsplatzausstattung. Dieser Antrag ist aber nicht im Betrieb sondern beim zuständigen Leistungsträger zu stellen.
Ulrich Römer
Moderator der BIH-Foren
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