Informationspflicht

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Anonymous

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Beitrag von Anonymous »

Hallo,
eine schwerbehinderte Kollegin wurde zu einem Gespräch zum Vorgesetzten gebenten. In diesem wurde ihr fehlverhalten am Arbeitsplatz vorgeworfen. Nun soll sie bei Arbeitsbeginn eine Liste bekommen auf der ihre Aufgaben für den jeweiligen Arbeitstag aufgeführt sind die sie abarbeiten soll.Kein anderer Arbeitnehmer bekommt eine solche Liste.
Meine Frage:
Hätte der Vorgesetzte ( Abteilungsleiter ) mich vorher darüber informieren müssen ??
Ich bin der Meiner er hätte das. Was meint ihr dazu?
danke im vorraus für antworten
lg
martin.dietrich

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Beitrag von martin.dietrich »

Hallo,
eine schwerbehinderte Kollegin wurde zu einem Gespräch zum Vorgesetzten gebenten. In diesem wurde ihr fehlverhalten am Arbeitsplatz vorgeworfen. Nun soll sie bei Arbeitsbeginn eine Liste bekommen auf der ihre Aufgaben für den jeweiligen Arbeitstag aufgeführt sind die sie abarbeiten soll.Kein anderer Arbeitnehmer bekommt eine solche Liste.
Meine Frage:
Hätte der Vorgesetzte ( Abteilungsleiter ) mich vorher darüber informieren müssen ??
Ich bin der Meiner er hätte das. Was meint ihr dazu?
danke im vorraus für antworten
lg
Hallo,
ich bin schon der Meinung dass der AG hier die SBV hizuziehen hätte müssen. Gem. §95 abs. 2 hätte der AG Sie frühzeitig informieren müssen. Es wäre sinnvoll gewesen Sie bei dem Gespräch hinzuzuziehen. Er hätte Sie vor einer Entscheidung anhören müssen.
Es spricht nicht für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wenn das von Ihnen geschilderte Vorgehen die übliche Praxis in Ihrem Betrieb ist.
Anonymous

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Beitrag von Anonymous »

Hallo,
eine schwerbehinderte Kollegin wurde zu einem Gespräch zum Vorgesetzten gebenten. In diesem wurde ihr fehlverhalten am Arbeitsplatz vorgeworfen. Nun soll sie bei Arbeitsbeginn eine Liste bekommen auf der ihre Aufgaben für den jeweiligen Arbeitstag aufgeführt sind die sie abarbeiten soll.Kein anderer Arbeitnehmer bekommt eine solche Liste.
Meine Frage:
Hätte der Vorgesetzte ( Abteilungsleiter ) mich vorher darüber informieren müssen ??
Ich bin der Meiner er hätte das. Was meint ihr dazu?
danke im vorraus für antworten
lg
Hallo,
ich bin schon der Meinung dass der AG hier die SBV hizuziehen hätte müssen. Gem. §95 abs. 2 hätte der AG Sie frühzeitig informieren müssen. Es wäre sinnvoll gewesen Sie bei dem Gespräch hinzuzuziehen. Er hätte Sie vor einer Entscheidung anhören müssen.
Es spricht nicht für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wenn das von Ihnen geschilderte Vorgehen die übliche Praxis in Ihrem Betrieb ist.[/quote]

Es war der Abteilungsleiter + Produktionsleiter die das veranlasst haben. ich gehe davon aus das der AG davon nichts weiß.Aber ich werde den AG auf die Situation aufmerksam machen. Ich wollte nur wissen ob ich damit recht habe wenn ich das verhalten der beiden in Frage stelle?!
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