Hallo an alle,
bin ich als SBV verpflichtet, die Stellungnahme zum Gleichstellungsantrag, parteiisch, im Sinne des Behinderten abzugeben?
Meiner Meinung nach bin ich in der Sache doch völlig unabhängig, kann also auch eine negative Stellungnahme abgeben, oder?
Stellungnahme zum Gleichstellungsantrag
AW: Stellungnahme zum Gleichstellungsantrag
Nein auf keinen Fall sozusagen "blind" parteiisch verhalten, sondern nach eigener und freier Einschätzung/Beurteilung die Stellungnahme abgeben. Das zeichnet eine kompetente SBV mit aus!
Grüße
Christian Vedder
Grüße
Christian Vedder