Arbeitszeitverkürzung bei Deutsche Post.
Arbeitszeitverkürzung bei Deutsche Post.
Ich habe jetzt 34 Jahre bei der Deutschen Post gearbeitet. Nun habe ich teilweise durch die schwere Arbeit bedingt 40 Grad Behinderung + Gleichstellung. Das große Unternehmen hat jetzt angeblich in Rostock keinen geeigneten Job für mich. Jetzt will man mich auf 12 Stunden WAZ zurück stufen. Bisher hatte ich 28 Stunden /W. Das ist für mich eine finanzielle Katastrophe. Wie kann man sich dagegen erwehren ? Die Schwerbehindertenvertretung konnte mir bisher auch nicht wirklich helfen . Was gibt es noch für Möglichkeiten ?
-
- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Arbeitszeitverkürzung bei Deutsche Post.
Hallo,
die Aussage der SBV läßt auf mangelnde Kenntnisse schließen.
Der AG darf derartige Maßnahmen nicht einseitig durchführen. Sofern Sie nicht Ihr Einverständnis geben, kann der AG nur versuchen, dies mit einer Änderungskündigung durchzusetzen, die dann natürlich rechtlich überprüft werden kann. Auch für eine Änderungskündigung bräuchte der AG die Zustimmung des Integrationsamtes.
Insgesamt sind aufgrund Ihrer Schilderung erhebliche Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis aufgetreten. Der AG müßte also gem. § 84 Abs. 1 SGB IX schon längst das Integrationsamt eingeschaltet haben. Tut er das weiterhin nicht, können Sie sich auch selbst an das Integrationsamt wenden.
AG versuchen halt gerne, derartige Formalia zu umgehen und die AN für "einvernehmliche Lösungen" unter Druck zu setzen - zB mit Drohungen. Allerdings sind idR die Drohungen völlig substanzlos.
die Aussage der SBV läßt auf mangelnde Kenntnisse schließen.
Der AG darf derartige Maßnahmen nicht einseitig durchführen. Sofern Sie nicht Ihr Einverständnis geben, kann der AG nur versuchen, dies mit einer Änderungskündigung durchzusetzen, die dann natürlich rechtlich überprüft werden kann. Auch für eine Änderungskündigung bräuchte der AG die Zustimmung des Integrationsamtes.
Insgesamt sind aufgrund Ihrer Schilderung erhebliche Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis aufgetreten. Der AG müßte also gem. § 84 Abs. 1 SGB IX schon längst das Integrationsamt eingeschaltet haben. Tut er das weiterhin nicht, können Sie sich auch selbst an das Integrationsamt wenden.
AG versuchen halt gerne, derartige Formalia zu umgehen und die AN für "einvernehmliche Lösungen" unter Druck zu setzen - zB mit Drohungen. Allerdings sind idR die Drohungen völlig substanzlos.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Arbeitszeitverkürzung bei Deutsche Post.
Danke für die schnelle Antwort. Was kann ich machen, wenn die Post dabei bleibt, dass sie keine Tätigkeit für mich hat ???
AW: Arbeitszeitverkürzung bei Deutsche Post.
Notfalls, wenn BR und SBV nicht helfen, nicht helfen können, Anwalt einbinden. Denn diese Aussage des AG ist so bei diesem Unternehmen nicht stimmig.Was kann ich machen......
AW: Arbeitszeitverkürzung bei Deutsche Post.
Der letzte Stand ist erstmal, dass ich nur noch 12 Stunden arbeite, da für mich in diesem Unternehmen keine weitere Tätigkeit vorhanden sei. Mitarbeiterin vom Integrationsamt war bei dem Gespräch zugegen. Sie hat mir empfohlen eine Teilrente zu beantragen. Meine Ärztin hat mir gesagt, dafür reicht es bei mir nicht aus. Ich habe die Rente trotzdem mal beantragt, gehe aber davon aus das es nichts wird.
Zuletzt geändert von nkatins am Mittwoch 24. August 2016, 20:01, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Arbeitszeitverkürzung bei Deutsche Post.
Hallo,
Sie haben schon den ersten Fehler begangen, sich darauf
Der AG hätte Sie nämlich auch dann weiter für 28 Std/Woche bezahlen müssen, wenn er (ohne Änderungskündigung) die Arbeit ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen hätte. Das nennt man "Annahmeverzug" und ist in § 615 BGB geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Leider sind Mitarbeiter des IA nicht immer im Arbeitsrecht sattelfest. Bitte suchen sie unbedingt so schnell wie möglich einen Anwalt für Arbeitsrecht auf (oder den gewerkschaftlichen Rechtsschutz, falls Sie Mitglied sind), um nicht durch weitere derartige Zugeständnisse Ihre Position zu verschlechtern.
Wie mein Vorschreiber schon angemerkt hat, ist bei einem derart großen Unternehmen die Begründung nicht unbedingt nachvollziehbar. Hier besteht erheblicher arbeitsrechtlicher Klärungsbedarf.
Sie haben schon den ersten Fehler begangen, sich darauf
einzulassen.Der letzte Stand ist erstmal, dass ich nur noch 12 Stunden arbeite, da für mich in diesem Unternehmen keine weitere Tätigkeit vorhanden sei.
Der AG hätte Sie nämlich auch dann weiter für 28 Std/Woche bezahlen müssen, wenn er (ohne Änderungskündigung) die Arbeit ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen hätte. Das nennt man "Annahmeverzug" und ist in § 615 BGB geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Leider sind Mitarbeiter des IA nicht immer im Arbeitsrecht sattelfest. Bitte suchen sie unbedingt so schnell wie möglich einen Anwalt für Arbeitsrecht auf (oder den gewerkschaftlichen Rechtsschutz, falls Sie Mitglied sind), um nicht durch weitere derartige Zugeständnisse Ihre Position zu verschlechtern.
Wie mein Vorschreiber schon angemerkt hat, ist bei einem derart großen Unternehmen die Begründung nicht unbedingt nachvollziehbar. Hier besteht erheblicher arbeitsrechtlicher Klärungsbedarf.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Arbeitszeitverkürzung bei Deutsche Post.
Wo finde ich da einen Anwalt. Bekommt man als VERDI Mitglied Rechtschutz ? Oder muss man die Kosten selber tragen ?
Zuletzt geändert von nkatins am Donnerstag 25. August 2016, 09:15, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Arbeitszeitverkürzung bei Deutsche Post.
Hallo,
es ist eine ziemlich schlechte Idee, hier Dokumente mit Klarnamen einzustellen. Damit begehen Sie eine erhebliche Datenschutzverletzung gegenüber den sonstigen dort genannten Personen.
es ist eine ziemlich schlechte Idee, hier Dokumente mit Klarnamen einzustellen. Damit begehen Sie eine erhebliche Datenschutzverletzung gegenüber den sonstigen dort genannten Personen.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
-
- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Arbeitszeitverkürzung bei Deutsche Post.
Hallo,
in allen mit dem Vorgang in Zusammenhang stehenden Fragen haben Sie als Ver.di-Mitglied Rechtsschutz. sie sollten sich so schnell wie möglich mit Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung in Verbindung setzen und mindestens bis zur Erstberatung ggü. dem AG auf Einhaltung Ihres Vetrages bestehen, Ihre Arbeitskraft im vertraglichen Umfang anbieten und keinerlei "Angebote" Ihres AG annehmen, die eine Kürzung Ihrer Wochenstundenzahl beinhalten.
in allen mit dem Vorgang in Zusammenhang stehenden Fragen haben Sie als Ver.di-Mitglied Rechtsschutz. sie sollten sich so schnell wie möglich mit Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung in Verbindung setzen und mindestens bis zur Erstberatung ggü. dem AG auf Einhaltung Ihres Vetrages bestehen, Ihre Arbeitskraft im vertraglichen Umfang anbieten und keinerlei "Angebote" Ihres AG annehmen, die eine Kürzung Ihrer Wochenstundenzahl beinhalten.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Arbeitszeitverkürzung bei Deutsche Post.
in wie weit kann das IA überhaupt helfen ? Gibt es da irgendwelche Programme ?