ich habe mich gerade angemeldet und schon eine Frage
![Erschüttert :shock:](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_eek.gif)
In unserem Betrieb gibt es seit Mitte 2015 BEM ( BV vorhanden ).Die betroffenen MA wurden angeschrieben.
So auch ein MA der seit Mitte 2013 Langzeit erkrankt ist.(GDB mind.50)Er hat dem BEM zugestimmt und es fanden mehrere
Gespräche statt.So wurde eine Wiedereingliederung , Änderung der Tätigkeit und ä.ins Auge gefasst und auch einge-
leitet.Er hatte aber auch 2015 noch einen Unfall.Daraus resultiert jetzt eine Rente auf Zeit ( Sozialgericht) bis Ende 2017.
Er möchte das BEM bis dahin "ruhen"lassen.Unsere BV gibt hier nichts her , da so etwas nicht berücksichtigt wurde.
Die BEM Beauftragte ist davon nicht begeistert und würde wohl auch "einseitig"abbrechen.
Gibt es hier eine gesetzliche Regelung oder könnt Ihr mir was raten?(BR des Vetr.des MA)