Sonderurlaub für Schwerbehinderte

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mani

Sonderurlaub für Schwerbehinderte

Beitrag von mani »

Hallo !
Ich habe im April 2015 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Nach Widerspruch und Sozialgerichtsurteil wurde mir Juli 2016 eine GdB von 60 zugesprochen, rückwirkend zum April 2015.
Daraufhin stellte ich bei meinem Arbeitgeber einen Antrag den Sonderurlaub für Schwerbehinderte von 2015 (4 Tage) mir zu gewähren.
Das lehnt er ab, mit Begründung "BAG Urteil vom 26.06.1986, 8 AZR 266/84(1)".
Ist das richtig?
Gruß
Mani
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Sonderurlaub für Schwerbehinderte

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

die Argumentation des AG ist richtig. Das Urteil ist immer noch gültig und wird in der Kommentierung (zB LPK-SGB IX, Düwell, § 125 Rn 24ff) zustimmend zitiert.
Der Zusatzurlaub für 2015 hätte spätestens am 31.12.2015 beim AG geltend gemacht werden müssen, damit der AG ihn hätte übertragen können.

Ein Anspruch auf 4 Tage hätte sowieso nur dann bestanden, wenn die Eigenschaft als sbM ab dem 01.04. bestanden hätte.
Bei einer Anerkennung nach dem 01.04. hätte der Anspruch nur noch 3,33 Tage betragen wg. § 5 Abs. 1 BUrlG ("volle Monate").
&Tschüß
Wolfgang
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