SBV Zuständigkeit bei Zeitarbeitern

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Clara

SBV Zuständigkeit bei Zeitarbeitern

Beitrag von Clara »

Welche SBV ist bei Zeitarbeitern zuständig?
matthias.günther
Beiträge: 280
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

AW: SBV Zuständigkeit bei Zeitarbeitern

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

die Zuständigkeit der SBV erstreckt sich auf schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte ihres Betriebes. Für Leiharbeitnehmer bleibt die SBV des Verleihers zuständig. Geht es allerdings um Angelegenheiten der ausgeliehenen Schwerbehinderten im Entleihbetrieb, erstreckt sich die Zuständigkeit der SBV dieses Entleihbetriebs ausnahmsweise auch darauf.
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