BEM Gespräch

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Eifelgirl-sbv

BEM Gespräch

Beitrag von Eifelgirl-sbv »

Hallo zusammen,

wer kann mir weiterhelfen
Zählen zu den Fehlzeiten beim BEM auch die Fehlzeiten eines Mitarbeiters der wegen "Kind krank" zuhause bleiben muß oder werden diese Zeiten aus der sechs Wochen Frist ( bzw. 42 Tage ) herausgerechnet?
Wo kann ich das nachlesen? Es handelt sich teilweise um Angestellte die nach TVÖD bezahlt werden und um Angestellte nach anderem Tarif bzw. Haustabelle.
Für eine Rückantwort wäre ich dankbar.

LG sbv-eu :)
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: BEM Gespräch

Beitrag von albin.göbel »

Zählen zu den Fehlzeiten beim BEM auch die Fehlzeiten eines Mitarbeiters der wegen "Kind krank" zuhause bleiben muß? Wo kann ich das nachlesen?
Nein, solche Fehlzeiten zählen nicht: Nur die eigenen AU-Zeiten zählen nach dem Gesetzeswortlaut und Zweck (§ 3 Abs. 2 AU-Richtlinie 2016). Aus BAG, Beschluss vom 13.03.2012, 1 ABR 78/10, Rn. 15, ist abzuleiten, dass AU-Richtlinie maßgeblich ist wie folgt:

"(2) Arbeitsunfähigkeit liegt insbesondere nicht vor bei Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes."


Viele Grüße
Albin Göbel
Eifelgirl-sbv

AW: BEM Gespräch

Beitrag von Eifelgirl-sbv »

Danke für die Info :) :?
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