Hallo zusammen,
in unserem Betrieb ( ca. 700 Mitarbeiter und davon 6 Schwerbehinderte) wollen wir nach den Sommerferien erstmalig eine VP SBV wählen.
Nun meine Frage: Bis wann ist die SBV dann gewählt ?
Bis zur nächsten bundeseinheitlichen Wahl 2018 ist die Vertrauensperson ja noch keine 4 Jahre im Amt.
Also dann die nächste Wahl zur VP in unserer Firma erst 2022 ? Ist der Gedankengang so richtig?
Wahl zum SBV
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: Wahl zum SBV
Hallo,
hier greift die Regelung des § 94 Abs. 5 S. 3, 4 SGB IX. Wenn Sie jetzt nach den Ferien wählen, beträgt die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahlzeitraum (Beginn 01.10.2018) mehr als 1 Jahr. Somit würde die Amtsperiode am 30.11.2018 enden. Dann wird im nächsten regulären Wahlzeitraum neu gewählt (§ 94 Abs. 5 S. 1 SGB IX).
Umfangreiche Informationen und Arbeitshilfen unter https://www.integrationsaemter.de/wahl/ ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;.
hier greift die Regelung des § 94 Abs. 5 S. 3, 4 SGB IX. Wenn Sie jetzt nach den Ferien wählen, beträgt die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahlzeitraum (Beginn 01.10.2018) mehr als 1 Jahr. Somit würde die Amtsperiode am 30.11.2018 enden. Dann wird im nächsten regulären Wahlzeitraum neu gewählt (§ 94 Abs. 5 S. 1 SGB IX).
Umfangreiche Informationen und Arbeitshilfen unter https://www.integrationsaemter.de/wahl/ ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;.
AW: Wahl zum SBV
... ergänzend zum Beitrag von Herrn Günther noch der Hinweis, dass die zukünftigen Amtsperioden dann immer jeweils vom 01.12.(2018) bis vier Jahre später 30.11.(2022) gehen.
Die zukünftigen Wahlen finden dann alle 4 Jahre im regulären Wahlzeitraum Oktober/November statt, eine evtl. Amtsübergabe jedoch immer erst nach Ablauf der laufenden Amtsperiode zum 01.12..
Die zukünftigen Wahlen finden dann alle 4 Jahre im regulären Wahlzeitraum Oktober/November statt, eine evtl. Amtsübergabe jedoch immer erst nach Ablauf der laufenden Amtsperiode zum 01.12..