Hallo zusammen,
wer kann mir weiterhelfen
Zählen zu den Fehlzeiten beim BEM auch die Fehlzeiten eines Mitarbeiters der wegen "Kind krank" zuhause bleiben muß oder werden diese Zeiten aus der sechs Wochen Frist ( bzw. 42 Tage ) herausgerechnet?
Wo kann ich das nachlesen? Es handelt sich teilweise um Angestellte die nach TVÖD bezahlt werden und um Angestellte nach anderem Tarif bzw. Haustabelle.
Für eine Rückantwort wäre ich dankbar.
LG sbv-eu
BEM Gespräch
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AW: BEM Gespräch
Nein, solche Fehlzeiten zählen nicht: Nur die eigenen AU-Zeiten zählen nach dem Gesetzeswortlaut und Zweck (§ 3 Abs. 2 AU-Richtlinie 2016). Aus BAG, Beschluss vom 13.03.2012, 1 ABR 78/10, Rn. 15, ist abzuleiten, dass AU-Richtlinie maßgeblich ist wie folgt:Zählen zu den Fehlzeiten beim BEM auch die Fehlzeiten eines Mitarbeiters der wegen "Kind krank" zuhause bleiben muß? Wo kann ich das nachlesen?
"(2) Arbeitsunfähigkeit liegt insbesondere nicht vor bei Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes."
Viele Grüße
Albin Göbel