Ankündigung von "Personalanpassungsmaßnahmen"

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commuter

Ankündigung von "Personalanpassungsmaßnahmen"

Beitrag von commuter »

Hallo, ich wollte vor zwei Jahren meine Arbeitszeit auf 35 Stunden Teilzeit reduzieren. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt einen GdB von 40 und war gleichgestellt. Mittlerweile ist ein GdB von 50 anerkannt. Der Teilzeitantrag wurde abgelehnt, eine einvernehmliche Einigung war trotz Vermittlungsversuchen der Behindertenvertretung und des Betriebsrates aufgrund der Vorurteile, Bornierheit und Arroganz der Vorgesetzten und nicht möglich. Die Klage, die ich daraufhin anstrengte, wurde vom Arbeitsgericht abgewiesen. Während des Prozesszeitraumes von ca. 10 Monaten wurde ich systematisch schikaniert und meine Behinderung regelmäßig als "Drückebergertum" und "geplantes Krankfeiern" diskreditiert. Mein berechtigter Wunsch auf Reduzierung der Arbeitszeit wurde als "Rosinenpickerei" bezeichnet und all dies durch alle Ebenen der Firma entsprechend kommuniziert.
In diesem Jahr plant die Firma "Personalanpassungsmaßnahmen". Ich befürchte, dass ich trotz GdB 50 auf der Liste der zu kündigenden Personen stehe. Zur Zeit herrscht Informationssperre. Meine Frage ist, ob das Integrationsamt den behinderten Menschen informiert, wenn ihm die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers mitgeteilt wird.
matthias.günther
Beiträge: 280
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

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Beitrag von matthias.günther »

siehe dazu im BIH-Fachlexikon https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
commuter

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Beitrag von commuter »

Heißt das, das Integrationsamt würde im Falle der Kündigung im Rahmen einer Anhörung auf den behinderten Menschen zugehen?
matthias.günther
Beiträge: 280
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

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Beitrag von matthias.günther »

Sie erhalten vom Integrationsamt in dem Fall eine Mitteilung mit einem Anhörungsbogen und können dann neben den persönlichen Angaben Ihre Sichtweise zu der beabsichtigten Kündigung darstellen. Diese ist wichtig, da das Integrationsamt neutral den Sachverhalt ermittelt und für eine sachgerechte Entscheidung auch Ihre Angaben benötigt. Vom Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung, soweit vorhanden, wird ebenfalls zeitgleich eine Stellungnahme abgefragt.
commuter

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Beitrag von commuter »

Vielen Dank für die Auskunft. Dann heißt es weiter abwarten. Ob der Behindertenbeauftragte im Ernstfall unterstützen wird, ist für mich leider fraglich. Ich mache mir große Sorgen, da die Atmosphäre systematisch vergiftet wurde.
matthias.günther
Beiträge: 280
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

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Beitrag von matthias.günther »

Da laut § 84 Abs. 1 SGB IX vor einer beabsichtigten Kündigung möglichst frühzeitig ein sog. Präventionsverfahren erfolgen sollte, ist hier der Arbeitgeber gefragt, rechtzeitig die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebsrat und das Integrationsamt einzubeziehen, um gemeinsam nach Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsverhältnisses zu suchen. In vielen Fällen erfolgen dann entsprechende Absprachen leider erst im Kündigungsschutzverfahren, wenn der Arbeitgeber nicht früher reagiert. Insofern dürfte sich hier der Arbeitgeber gegenüber Schwerbehinderten nicht auf eine "Informationssperre" berufen.
Wenn bereits Schwierigkeiten am Arbeitsplatz aufgetreten, kann der Integrationsfachdienst auch ein geeigneter Ansprechpartner sein (https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;).
Lotte_Meyer

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Beitrag von Lotte_Meyer »

Hallo commuter,
es müssen laut Informationen hier zwei Schwerbehindertenbeauftragten im Einsatz sein. Einer davon ist aber nur stellvertretender Mitglied, aber Sie könnten ihn eventuell wegen Ihrem Problem auch mal ansprechen.
Ich wünsche Ihnen viel Mut!!
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