Urlaub in Teilzeit

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cafe

Urlaub in Teilzeit

Beitrag von cafe »

Hallo,

seit anfang des Jahres arbeite ich in einer privaten Firma. Mein SBG ist 60% und ich arbeite 80%.
Im Arbeitsvertrag steht "nur" 32 Stunden pro Woche. Von Tagen steht nichts (ob das 4, 5 oder 6 Tage/ Woche sind). Für eineige Zeit wollte ich an vier Tagen arbeiten, habe aber gemerkt, dass mir das auf lange Zeit zu viel ist, und ich seitdem jetzt fünf Tage stattdessen arbeite.

Im Arbeitsvertrag steht ich habe 26 Tage Urlaub/Jahr. Stimmt das???

Vielen Dank im Vorraus!

café
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Urlaub in Teilzeit

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo cafe,
der Mindesturlaubsanspruch ist in § 3 Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dort sind 24 Tage genannt. Mehr Urlaub geht immer, weniger wäre unzulässig. Ob die 26 genannten Tage für 4-Tage oder 5-Tage-Woche vereinbart wurden sollte sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
Dazu kommt bei einem GdB von 60 noch der Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX. Auch dieser Anspruch richtet sich nach dem tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeitmodell. Bei 5-Tage-Woche kommen also noch 5 Tage dazu.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Urlaub in Teilzeit

Beitrag von albin.göbel »

Im Arbeitsvertrag steht "nur" 32 Stunden pro Woche. Von Tagen steht nichts...

Zu den Fall-Konstellationen, wenn eine feste Wochen-Stundenzahl, aber keine festen Arbeitstage vereinbart wurden, siehe hier mit Berechnungsbeispiel. Demnach ist für eine Berechnung der Urlaubstage bei TZ-Beschäftigung die Stundenzahl völlig unerheblich.


Viele Grüße
Albin Göbel
cafe

AW: Urlaub in Teilzeit

Beitrag von cafe »

Hallo nochmal!

Vielen Dank für die gute Antwort meiner Fragen. Damit ist alles klar!

Grüßle :D
cafe

AW: Urlaub in Teilzeit

Beitrag von cafe »

Achso: SGB 60% stimmt nicht ganz. GdB wäre besser gewesen ;)
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