bin 50 % Schwerbehindert im unbefristeten Arbeitsverhältnis bei kirchlichen Träger.
Jährlich stehen Mitarbeitergespräche an. Einmal wurde ich direkt zu meiner Schwerbehinderung (Gründe) befragt. Meine Ehrlichkeit diesbezüglich wurde nicht honoriert, seither werde ich oft benachteiligt - kann es leider nicht belegen.
Ich bin im Frühjahr von der Kirche ausgetreten. Jetzt ist dies Thema - obwohl ich dazu nicht sagen möchte und mich auf das GG berufe. Plötzlich konfrontiert man mich mit Unterstellungen.
Derzeit bin ich im Krankenstand. Das Gespräch soll später stattfinden. Hab ich hier Möglichkeiten, jemanden vom Integrationsamt als Beistand mitzunehmen? Wir haben niemanden als Schwerbehindertenvertreter und MAV ist nicht neutral, eher pro AG?
Fragen bezüglich Kirchenaustritt, Behinderung etc
AW: Fragen bezüglich Kirchenaustritt, Behinderung etc
Hallo Tina61,
bei einem Beschäftigungsverhältnis mit einem kirchlichen Träger gelten teilweise andere Spielregeln als in anderen Arbeitsverhältnissen.
Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe geht es jetzt nicht mehr um mögliche Benachteiligung wegen der Behinderung sondern aktuell um den Kirchenaustritt. Zu diesem Thema gibt es bei Google unzählige Treffer unter den Stichworten "Kirchenaustritt Kündigung Tendenzbetrieb"
Im Ergebnis: Wegen Kirchenaustritt ist sogar eine Kündigung möglich. So war es z.B. auch in diesem Fall.
Das Integrationsamt wird in diesem Fall keine große Hilfe sein weil der Kündigungsgrund in keinem Zusammenhang mit der Behinderung steht.
bei einem Beschäftigungsverhältnis mit einem kirchlichen Träger gelten teilweise andere Spielregeln als in anderen Arbeitsverhältnissen.
Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe geht es jetzt nicht mehr um mögliche Benachteiligung wegen der Behinderung sondern aktuell um den Kirchenaustritt. Zu diesem Thema gibt es bei Google unzählige Treffer unter den Stichworten "Kirchenaustritt Kündigung Tendenzbetrieb"
Im Ergebnis: Wegen Kirchenaustritt ist sogar eine Kündigung möglich. So war es z.B. auch in diesem Fall.
Das Integrationsamt wird in diesem Fall keine große Hilfe sein weil der Kündigungsgrund in keinem Zusammenhang mit der Behinderung steht.