Hallo Zusammen,
nun gleich zu meiner Frage: Können Antragsteller, deren Antrag auf Schwerbehinderung noch nicht beschieden ist den an der SBV-Wahl teilnehmen?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Antragsteller
AW: Antragsteller
Nein, diese können grundsätzlich nicht wählen wegen der "strengen Förmlichkeit des gesamten Wahlverfahrens", es sei denn, dass bei förmlicher Wahl bis zum Tag vor der Wahl die Anerkennung vorliegt und bis dahin spätestens in die Wählerliste nachgetragen wird, oder dass bei einer vereinfachten Wahl der Nachweis zur Wahlversammlung mitgebracht wird. Vgl. im Einzelnen Wahlbroschüre, Seite 12+27.
Gruß,
Jada Wasi
Gruß,
Jada Wasi