Datenschutz im BEM-Team

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stefan.thöner

Datenschutz im BEM-Team

Beitrag von stefan.thöner »

Mein Arbeitgeber setzt Unternehmensweit alle BEM-Gespräche aus, mit der Begründung das anders, als wie in unserer Bv. zum BEM vereinbart,... Die Schwerbehindertenvertretung ist Mietglied des Kernteams!
aus Datenschutzgründen die SBV nicht mehr bei Gesprächen mit Nicht- Behinderten Kollegen(innen) teilnehmen darf, um Juristische Folgen zu vermeiden. Sprich: Bei eventuellen Kündigungen könnte diese durch die Teilnahme der SBV am BEM Juristisch anfechtbar sein. Ich finde im SGB nirgends ein § der die Teilnahme der SBV aus Datenschutz Gründen ausschließt. Habe ich etwas übersehen?

Viele Grüße Stefan
CVedder
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Beitrag von CVedder »

Hallo Stefan,

es gibt keinen §en, welche die Beteiligung der SBV explizit ausschließt. Die Verhandlungspartner zur Ausgestaltung einer Betriebsvereinbarungen verständigen sich u.a. ganz bewusst auf die Zusammensetzung des BEM - Teams, da können dann z.B. auch ständig externe mit rein (z.B. Betriebsarzt). Die Mitglieder des BEM - Teams unterliegen der Schweigepflicht bzw. dem Datenschutz und müssen diesen einhalten. Insofern, kann es gar keine juristischen Folgen haben, wenn man vorab im Rahmen der BV sich bewusst darauf vereinbart hat, dass die SBV ständiges Mitglied ist.

Beim Blick in den Kommentar von Dau/Düwell/Joussen zu § 84 Absatz 2 hier Randnummer 38

"Empfehlenswert ist es, in den Betrieben und Dienststellen Integrationsteams zu bilden. In diese Teams sollten erfahrene Mitglieder der SBV, des Betriebs-/Personalrats sowie weitere mit Fragen des beruflichen Eingliederungs- oder Disabilitiy-Managements befasste Personen zur Bündelung des betrieblichen Sachverstands zusammengefasst werden."

wird deutlich, dass die SBV eben nicht ausgeschlossen werden muss, sondern mit Ihrem Erfahrungsschatz ein wichtiger Partner im BEM - Team sein kann.

Grüße
Christian Vedder
jada.wasi
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Beitrag von jada.wasi »

Bei eventuellen Kündigungen könnten diese durch die Teilnahme der SBV am BEM juristisch anfechtbar sein.
Da irrt dieser Unternehmer. Es ist genau umgekehrt: Wenn die SBV laut einer BEM-Betriebsvereinbarung auch bei allen nichtbehinderten Beschäftigten dem BEM-Team als ständiges Mitglied angehört und das Unternehmen das vereiteln würde, dann wären solche BEM-Verfahren nicht ordnungsgemäß und daher Kündigungen deswegen ggf. angreifbar (Prof. Knittel SGB IX § 84 Rdnr. 124 ff; vgl. auch Prof. Kohte, BEM-Werkbuch 2016, wonach derartige maßgeschneiderte betriebliche Vereinbarungen z.B. nach § 88 BetrVG rechtlich zulässig, "möglich und sinnvoll" sind). Das ist z.B. dann der Fall, wenn die SBV ein zertifizierter Disability Manager (CDMP) ist oder schon BEM-Schulungen bzw. BEM-Erfahrungen hat.

Dieser Arbeitgeber hat daher kein Recht, unternehmensweit alle BEM-Gespräche einfach auszusetzen, schon gar nicht mit seiner höchst fragwürdigen Begründung!

Grüße,
Jada Wasi
albin.göbel
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Beitrag von albin.göbel »

Stefan hat geschrieben:Die Schwerbehindertenvertretung ist Mitglied des Kernteams!
Ebenso Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik im BGHW-Leitfaden, Seite 27, wonach die SBV "festes Mitglied eines BEM-Teams" sein kann. TIPP: Dieser Unternehmer sollte sich mal von seiner Berufsgenossenschaft juristisch beraten lassen...

Viele Grüße
Albin Göbel
albin.göbel
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Beitrag von albin.göbel »

In Rn. 12 sagt das BAG jetzt auch deutlich, dass beim BEM weitergehende Einigungen des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung entgegen der Auffassung des klagenden Arbeitgebers zulässig seien.
BAG vom 22.03.2016, 1 ABR 14/14

Viele Grüße
Albin Göbel
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