Kündigungsrecht für Schwerbehinderten 100%
Kündigungsrecht für Schwerbehinderten 100%
ich habe eine Aufforderung zu einer Vertragsänderung meines Arbeitgebers erhalten, mit Androhung einer Kündigung, falls ich nicht drauf eingehen sollte. Das Integrationsamt ist wohl nicht über dieses Vorhaben informiert worden. Was kann ich tun ?
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: Kündigungsrecht für Schwerbehinderten 100%
Über einen Änderungsvertrag muss der AG das Integrationsamt nicht informieren, wohl aber im Fall einer beabsichtigten Änderungskündigung vorher beim Integrationsamt die Zustimmung zu dieser beantragen.
Außerdem muss der AG bezüglich des Änderungsvertrages bzw. der Änderungskündigung die Schwerbehindertenvertretung (falls im Betrieb vorhanden) rechtzeitig informieren und anhören. Die Schwerbehindertenvertretung wäre für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte in solchen Fällen erste Anlaufstation. Außerdem den Betriebsrat nicht vergessen. Man könnte auch vorab selbst das Integrationsamt von dem Vorgang informieren und eventuell beim Integrationsfachdienst um Rat fragen.
Außerdem muss der AG bezüglich des Änderungsvertrages bzw. der Änderungskündigung die Schwerbehindertenvertretung (falls im Betrieb vorhanden) rechtzeitig informieren und anhören. Die Schwerbehindertenvertretung wäre für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte in solchen Fällen erste Anlaufstation. Außerdem den Betriebsrat nicht vergessen. Man könnte auch vorab selbst das Integrationsamt von dem Vorgang informieren und eventuell beim Integrationsfachdienst um Rat fragen.